Sony Music verklagt Kroger wegen der mutmaßlich unbefugten Nutzung Hunderter Songs in Werbeanzeigen in sozialen Medien
Sony Music Entertainment und neun verbundene Plattenfirmen haben vor einem Bundesgericht in Los Angeles Klage gegen die US-amerikanische Einzelhandelskette The Kroger Co. und eine Reihe ihrer derzeitigen und ehemaligen verbundenen Unternehmen eingereicht. Sie behaupten, dass ihre urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen jahrelang ohne die erforderlichen Lizenzen in kommerziellen Beiträgen in sozialen Medien verwendet wurden. Laut dem Gerichtsregister für das Verfahren mit der Nummer 2:26-cv-09358 wurde die Klage am 21. August 2026 beim United States District Court for the Central District of California eingereicht. Zu den Beklagten gehören neben Kroger Unternehmen, die mit den Marken Ralphs, Harris Teeter, Fred Meyer, Mariano’s, Murray’s Cheese, Home Chef und weiteren Einzelhandelsgeschäften innerhalb der umfassenderen Kroger-Struktur verbunden sind. Sony führt in der Klage mindestens 392 einzelne unbefugte Nutzungen seiner Aufnahmen auf den offiziellen Konten dieser Marken sowie in Werbeinhalten von Influencern an, die nach Angaben der Kläger für die Werbung für Kroger-Produkte und -Geschäfte bezahlt worden seien. Bis zum 29. August 2026 hatte das Gericht noch nicht entschieden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, und die in der Klage enthaltenen Vorwürfe stellen bislang Behauptungen der Kläger dar, die im Verfahren erst noch geprüft werden müssen.
Mindestens 392 strittige Nutzungen auf Konten von Marken und Influencern
Nach den Angaben aus der Klage, über die Fachmedien für die Musik- und Rechtsbranche berichtet haben, dokumentierte Sony die strittigen Nutzungen in Videobeiträgen, mit denen Produkte, saisonale Angebote, Geschäfte und andere kommerzielle Aktivitäten von Kroger und seinen verbundenen Marken beworben wurden. In einigen Fällen soll die Musik auf den offiziellen Profilen der Unternehmen selbst erschienen sein, während es sich in anderen Fällen um Inhalte von Kreativen und Influencern handelte, die zu Werbezwecken engagiert worden waren. Sony behauptet, dass eine solche Nutzung nicht beiläufig gewesen sei, sondern Teil einer Werbebotschaft, deren Ziel darin bestanden habe, die Inhalte für das Publikum attraktiver und wiedererkennbarer zu machen. In der Klage werden unter den Künstlern, deren Aufnahmen angeblich verwendet wurden, Mariah Carey, OutKast, Harry Styles, Bill Withers, Miley Cyrus, Beyoncé, Doja Cat, SZA und weitere Künstler aus dem Sony-Katalog genannt. Besonders hervorgehoben wird, dass Aufnahmen von Mariah Careys „All I Want for Christmas Is You“ und „Hey Ya!“ von OutKast jeweils mindestens zwölfmal verwendet worden seien, während zu den weiteren Beispielen „Lovely Day“ von Bill Withers und „Golden“ von Harry Styles gehören.
Die Zahl von mindestens 392 Nutzungen bedeutet nicht zwangsläufig, dass es sich um 392 verschiedene Songs handelt. Nach den verfügbaren Informationen aus der Klage wurden bestimmte Aufnahmen mehrfach, auf verschiedenen Profilen oder in verschiedenen Kampagnen verwendet. Dies ist auch für eine mögliche Festsetzung des Schadensersatzes ein wichtiger Unterschied, da das US-amerikanische Urheberrecht gesetzlich festgelegten Schadensersatz pro verletztem Werk vorsieht und nicht automatisch pro einzelner Veröffentlichung oder Nutzung. Sony verlangt vom Gericht Schadensersatz, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen die weitere unbefugte Nutzung seiner Aufnahmen sowie die Erstattung von Kosten und andere Rechtsbehelfe, die das Gericht gewähren kann. Das Unternehmen behauptet, dass ein Teil der mutmaßlichen Verletzungen wissentlich und vorsätzlich erfolgt sei, was wichtig ist, weil die US-amerikanischen Vorschriften unter bestimmten Umständen deutlich höhere gesetzliche Schadensersatzbeträge bei vorsätzlichen Verletzungen erlauben.
Sony behauptet, Kroger habe die Lizenzierungsregeln sehr gut gekannt
Ein zentraler Teil von Sonys Argumentation betrifft die Behauptung, Kroger habe vernünftigerweise nicht davon ausgehen können, dass für die kommerzielle Nutzung von Musik in sozialen Medien keine besondere Genehmigung erforderlich sei. Laut der Klage schloss The Kroger Co. zwischen 2017 und 2025 mindestens 14 Lizenzverträge mit Sony Music über die Nutzung von Sony-Aufnahmen in der Werbung ab, wobei ein Teil dieser Verträge ausdrücklich das Internet und soziale Medien umfasste. Sony verweist auf diese Vorgeschichte der Geschäftsbeziehungen als Beleg dafür, dass Kroger und seine verbundenen Unternehmen wussten, dass die Verfügbarkeit eines Songs auf einer digitalen Plattform für sich genommen keine Erlaubnis zur Verwendung in einer Werbekampagne bedeutet. Mit anderen Worten geht es in diesem Verfahren nicht darum, ob ein gewöhnlicher Nutzer in einem sozialen Netzwerk einen bestimmten Song aus der angebotenen Musikbibliothek auswählen darf, sondern darum, ob gewerbliche Werbetreibende die für die kommerzielle Nutzung einer geschützten Aufnahme erforderlichen Rechte erworben haben. Genau diesen Unterschied möchte Sony in den Mittelpunkt des Rechtsstreits stellen.
Ein konkretes Beispiel, auf das Sony verweist, ist eine Lizenz für den Song „Do You Believe in Magic“ von The Lovin’ Spoonful in Krogers Weihnachtskampagne 2020. Nach Angaben der Kläger war die Lizenz sieben Wochen lang gültig, vom 13. November bis zum 31. Dezember 2020, und umfasste Fernsehen, Radio, Internet und soziale Medien. Sony behauptet, dass Versionen der Kampagne nach Ablauf der Lizenz auf den Konten mehrerer Kroger-Marken öffentlich zugänglich blieben, darunter City Market, Baker’s, Dillons, King Soopers, Fry’s Food Stores, Pick ’n Save und Ralphs. In der Klage wird angegeben, dass ein Video auf dem Ralphs-Konto noch am 17. August 2026 verfügbar gewesen sei, also mehr als fünfeinhalb Jahre nach Ablauf des genannten Lizenzzeitraums. Sollten diese Behauptungen bestätigt werden, könnte dieses Beispiel für Sonys Versuch wichtig sein, nachzuweisen, dass die strittige Nutzung nicht das Ergebnis einer gewöhnlichen Unklarheit über die Regeln der Plattform war.
Warnung aus dem Jahr 2025 und Veröffentlichungen, die 2026 fortgesetzt wurden
Sony gibt an, Kroger erstmals am 30. Juni 2025 über die mutmaßlichen Verletzungen informiert zu haben. Laut der Klage erschienen trotz dieser Warnung weiterhin neue strittige Inhalte, wobei die jüngste mutmaßlich unbefugte Veröffentlichung am 12. August 2026 dokumentiert wurde, nur neun Tage vor Einreichung der Klage. Die Plattenfirma behauptet außerdem, versucht zu haben, eine sogenannte Hemmungsvereinbarung auszuhandeln, eine rechtliche Vereinbarung, die es beiden Seiten ermöglichen würde, über eine mögliche Lösung zu sprechen, ohne das Risiko, dass während der Verhandlungen bestimmte Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen ablaufen. Sony behauptet, Kroger habe einer solchen Vereinbarung nicht zugestimmt und die Fortsetzung der strittigen Veröffentlichungen habe in Verbindung mit dem Ausbleiben einer Einigung zur Einreichung der Klage geführt. Krogers Argumente zu diesen Vorwürfen wurden im Gerichtsverfahren noch nicht öffentlich festgestellt, sodass derzeit nicht beurteilt werden kann, wie das Unternehmen Sonys Behauptungen bestreiten oder welche Verteidigungsargumente es vorbringen wird.
Für Sony ist die Frage der vorherigen Warnung besonders wichtig, weil das Unternehmen verlangt, die mutmaßlichen Verletzungen als wissentlich beziehungsweise vorsätzlich zu behandeln. Nach dem US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz liegt die übliche Spanne des gesetzlichen Schadensersatzes für ein verletztes Werk zwischen 750 und 30.000 US-Dollar. Wenn der Rechteinhaber jedoch nachweist und das Gericht feststellt, dass die Verletzung vorsätzlich war, kann das Gericht einen Betrag von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk festsetzen. Das bedeutet weder, dass Sony automatisch den Höchstbetrag erhalten wird, noch dass 150.000 US-Dollar einfach mit den 392 strittigen Nutzungen multipliziert werden können. Die endgültigen finanziellen Auswirkungen hängen davon ab, welche Werke von den nachgewiesenen Verletzungen erfasst werden, welchen rechtlichen Status einzelne Aufnahmen und Registrierungen haben, ob Vorsatz festgestellt wird und welche Ansprüche das Gericht anerkennt. In dieser Phase des Verfahrens wurde noch kein Betrag festgesetzt, den Kroger zahlen müsste.
Auch das große Marketingbudget wurde Teil des Rechtsstreits
Sony verweist in der Klage auch auf den Umfang von Krogers Werbegeschäft. Laut Krogers bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission eingereichtem Jahresbericht verbuchte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2025, das am 31. Januar 2026 endete, Werbeausgaben von rund 1,18 Milliarden US-Dollar. Sony verwendet diese Angabe als Teil seiner Argumentation, dass es sich um einen erfahrenen Werbetreibenden handle, der über die Ressourcen und die frühere Erfahrung zur Beschaffung von Musiklizenzen verfügt habe. Dennoch beweist die Größe des Marketingbudgets allein keine Verletzung; das Gericht muss die Haftung auf konkrete Beweise über Rechte, die Art der Nutzung und die Rolle der einzelnen Beklagten stützen.
Die Klage umfasst neben der unmittelbaren Urheberrechtsverletzung auch Behauptungen über beitragende und mittelbare Haftung. Sony versucht unter anderem, Krogers zentrale Unternehmensstruktur und seine Marketingfunktionen mit Inhalten in Verbindung zu bringen, die von Tochtergesellschaften oder bezahlten Influencern veröffentlicht wurden. Im US-amerikanischen Urheberrecht können solche Formen der sekundären Haftung relevant werden, wenn eine Partei nicht unbedingt jede einzelne Handlung persönlich vorgenommen hat, ihr aber vorgeworfen wird, die Verletzung eines anderen unter den von der Rechtsprechung festgelegten Voraussetzungen gefördert, ermöglicht, überwacht oder daraus einen Vorteil gezogen zu haben. In welchem Umfang solche Argumente in diesem Fall anwendbar sein werden, hängt von Beweisen darüber ab, wer die Inhalte in Auftrag gegeben hat, wer sie genehmigt hat, welche Kontrolle Kroger über verbundene Unternehmen und Influencer hatte und welche internen Regeln für die Nutzung von Musik bestanden. Allein die Tatsache einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung bedeutet nicht automatisch eine Haftung für jede strittige Veröffentlichung.
Warum ein in einem sozialen Netzwerk verfügbarer Song nicht unbedingt „frei“ für Werbung ist
Der Fall wirft eine umfassendere Frage auf, die seit Jahren Risiken für Marken, Marketingagenturen und Ersteller kommerzieller Inhalte schafft. Soziale Netzwerke können Nutzern über Vereinbarungen, die die Plattformen selbst mit Rechteinhabern abschließen, eine große Auswahl an Musik anbieten, doch der Umfang dieser Rechte muss für private Nutzer, Geschäftskonten, gesponserte Beiträge, bezahlte Anzeigen und Influencer-Kampagnen nicht derselbe sein. Bei der Verwendung eines bekannten Songs in einem Werbevideo können sich verschiedene Rechte überschneiden, darunter Rechte an der musikalischen Komposition selbst und Rechte an der konkreten Tonaufnahme. Sonys Klage konzentriert sich auf Rechte an Tonaufnahmen, die von Sony Music Entertainment und verbundenen Plattenfirmen kontrolliert werden. Daher beantwortet die Tatsache, dass ein Song technisch in einer App verfügbar ist, nicht automatisch die Frage, ob ein bestimmter geschäftlicher Nutzer die Erlaubnis hat, ihn zur Bewerbung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verwenden.
Für große Unternehmen stellt dezentralisiertes Marketing ein zusätzliches Problem dar: Zahlreiche Marken, lokale Profile, Agenturen und Influencer können gleichzeitig nach unterschiedlichen Verfahren Inhalte erstellen. Der Rechtsstreit hat deshalb auch über die Musikindustrie hinaus Bedeutung, weil er die Notwendigkeit einer klaren Dokumentation über die Dauer von Lizenzen, erlaubte Plattformen, Gebiete und Arten von Kampagnen hervorhebt. Ein besonderes Risiko entsteht, wenn ein Werbevideo nach Ablauf einer zeitlich begrenzten Lizenz weiterhin öffentlich zugänglich bleibt.
Der Fall fügt sich in eine breitere Kampagne der Plattenfirmen gegen unbefugte Musiknutzung in Werbeanzeigen ein
Kroger ist nicht das erste große Unternehmen, gegen das Sony in den vergangenen Jahren wegen der Nutzung von Musik in Inhalten in sozialen Medien vorgegangen ist. Music Business Worldwide berichtet, dass Sony 2024 seinen Rechtsstreit mit der Hotelgruppe Marriott beendete, in dem das Unternehmen behauptet hatte, seine Aufnahmen seien unbefugt in Hunderten mit Hotels verbundenen Beiträgen verwendet worden. Im März 2026 erzielte Sony außerdem eine Einigung mit der University of Southern California in einem Streit über Musik in Beiträgen von Sportkonten. Auch andere große Plattenfirmen, darunter Universal Music Group und Warner Music Group, haben in den vergangenen Jahren ähnliche Verfahren gegen Einzelhandels-, Gastronomie-, Hotel- und Modemarken wegen der kommerziellen Nutzung von Aufnahmen in sozialen Medien eingeleitet. Gemeinsam ist diesen Fällen das Bestreben der Musikindustrie, die Nutzung von Musik durch Verbraucher innerhalb einer Plattform klar von der Verwendung derselben Musik als Bestandteil bezahlter Werbung abzugrenzen.
Für Plattenfirmen haben solche Fälle auch eine breitere geschäftliche Bedeutung, weil Lizenzen für Werbung und andere audiovisuelle Projekte einen wichtigen Teil der kommerziellen Verwertung von Katalogen darstellen. Die Bedingungen hängen von Dauer, Gebiet, Plattform und Reichweite der Kampagne ab. Die Verteidigung kann in ähnlichen Streitigkeiten dagegen argumentieren, dass die Nutzung durch Verträge, Plattformregeln oder bestehende Lizenzen erlaubt gewesen sei. Im Kroger-Verfahren wird es deshalb wichtig sein, welche Dokumentation zu Rechten und Marketingprozessen beide Seiten vorlegen.
Wie es vor dem Bundesgericht in Los Angeles weitergeht
Nach dem öffentlich verfügbaren Gerichtsregister sind die Kläger in dem Verfahren Sony Music Entertainment, Alamo Records, Arista Music, Arista Records, LaFace Records, Provident Label Group, Records Label, Sony Music Entertainment US Latin, Ultra Records und Zomba Recording. Auf der Seite der Beklagten befinden sich The Kroger Co. sowie eine Reihe verbundener Unternehmen, darunter 84.51, Dillon Companies, Ralphs Grocery Company, Fred Meyer Stores, Fred Meyer Jewelers, Smith’s Food & Drug Centers, Gesellschaften von Roundy’s, Harris Teeter, Murray’s Cheese, Relish Labs und Vitacost.com. Vitacost ist besonders interessant, weil Kroger das Unternehmen im Januar 2026 an iHerb verkaufte, Sony jedoch behauptet, dass die strittigen Videos entstanden seien, als Vitacost noch Kroger gehörte, und dass ein Teil der Inhalte auch nach dem Verkauf verfügbar geblieben sei. Das Verfahren wurde als Urheberrechtsstreit eingereicht, und Sony hat ein Geschworenengerichtsverfahren beantragt.
Die nächste Phase des Verfahrens dürfte Antworten der Beklagten, mögliche prozessuale Anträge, die Beweisaufnahme und, sofern es nicht zu einer Einigung oder einer früheren gerichtlichen Entscheidung kommt, weitere Schritte in Richtung eines Prozesses umfassen. Derzeit ist nicht offiziell bestätigt, ob die Parteien versuchen werden, eine Einigung zu erzielen, und es ist auch nicht bekannt, ob Kroger das Eigentum an einzelnen Aufnahmen, den Umfang der geltend gemachten Rechte, Sonys Theorie der sekundären Haftung oder andere Bestandteile der Klage bestreiten wird. Wichtig ist außerdem, dass die Einreichung der Klage nicht bedeutet, dass Kroger für haftbar erklärt wurde. Sony muss seine Behauptungen beweisen, während die Beklagten die Möglichkeit haben werden, ihre Verteidigung vorzubringen und die Vorwürfe zu bestreiten. Solange das Gericht keine Entscheidung trifft oder die Parteien keine rechtlich bindende Lösung erzielen, bleiben die mindestens 392 strittigen Nutzungen Behauptungen aus der Klage und keine gerichtlich festgestellten Verletzungen.
Quellen:
- U.S. District Court / Justia - öffentliche Angaben zum Verfahren Sony Music Entertainment et al. v. The Kroger Co. et al., zur Verfahrensnummer, zum Einreichungsdatum und zu den Parteien (Link)
- Music Business Worldwide - Angaben aus der Klage zu mindestens 392 Nutzungen, früheren Lizenzen, der Warnung an Kroger, Songbeispielen und den beantragten Rechtsbehelfen (Link)
- Music Times - Angaben zu den verklagten verbundenen Unternehmen, zur Verteilung der strittigen Beiträge und zum Stand des Verfahrens nach Einreichung der Klage (Link)
- U.S. Securities and Exchange Commission - Krogers Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 und die Angabe von 1,18 Milliarden US-Dollar an Werbeausgaben (Link)
- U.S. Copyright Office - Bestimmungen von Abschnitt 504 des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes über gesetzlichen Schadensersatz und eine mögliche Erhöhung auf bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk bei vorsätzlicher Verletzung (Link)