Gericht weist alle verbliebenen Ansprüche in der Klage einer ehemaligen Stylistin gegen Lizzos Tourneeunternehmen ab
Ein Bundesgericht in Kalifornien hat alle verbliebenen Ansprüche abgewiesen, die das ehemalige Mitglied des Garderobenteams Asha Daniels gegen Big Grrrl Big Touring, Inc. geltend gemacht hatte, womit ihr fast dreijähriger Rechtsstreit auf der Ebene des erstinstanzlichen Bundesgerichts beendet wurde. US-Bezirksrichter Fernando L. Aenlle-Rocha gab am 1. September 2026 dem Antrag der Verteidigung auf ein summarisches Urteil statt und kam zu dem Schluss, dass die von Daniels vorgelegten Beweise nicht ausreichen, damit die verbliebenen Vorwürfe wegen sexueller und rassistischer Belästigung, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und eines feindseligen Arbeitsumfelds einer Jury vorgelegt werden können. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass das Gericht festgestellt hätte, keines der beschriebenen Ereignisse könne stattgefunden haben, sondern vielmehr, dass nach der Begründung des Richters und den auf die verbliebenen Ansprüche anzuwendenden rechtlichen Maßstäben das Beweismaterial nicht die für eine Fortsetzung des Verfahrens erforderliche Schwelle erreicht hat. Lizzo, deren vollständiger Name Melissa Jefferson lautet, wurde bereits im Dezember 2024 als persönliche Beklagte aus diesem Verfahren entfernt, sodass sich die jüngste Entscheidung in erster Linie auf ihr Tourneeunternehmen und die verbliebenen Ansprüche in diesem Rechtsstreit bezieht. Daniels' Anwaltsteam erklärte, mit der Entscheidung nicht einverstanden zu sein und weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Summarisches Urteil zugunsten von Big Grrrl Big Touring
Berichten von Billboard, Rolling Stone und anderen Medien zufolge, die Einblick in die jüngste Gerichtsentscheidung hatten, folgte Richter Aenlle-Rocha der Argumentation der Verteidigung, wonach nach einem mehrjährigen Verfahren kein echter Streit über wesentliche Tatsachen mehr bestand, der einen Prozess über die verbliebenen bundesrechtlichen Ansprüche rechtfertigen würde. Eine solche Entscheidung wird im US-amerikanischen Zivilprozessrecht als summary judgment, also als summarisches Urteil, bezeichnet. Nach Rule 56 der Federal Rules of Civil Procedure kann ein Gericht ein solches Urteil erlassen, wenn kein echter Streit über eine wesentliche Tatsache besteht und die antragstellende Partei nach dem Gesetz Anspruch auf ein Urteil hat. Dabei prüft das Gericht die gesammelten Beweise und beurteilt, ob eine Grundlage besteht, auf der eine vernünftige Jury zugunsten der anderen Seite entscheiden könnte. Im Fall von Daniels kam es zu dem Schluss, dass eine solche Grundlage für die verbliebenen Ansprüche nicht nachgewiesen worden war.
Nach veröffentlichten Teilen der Entscheidung schrieb der Richter, Daniels habe kein Verhalten von Beschäftigten von Big Grrrl Big Touring benannt, das eine allgemeine Feindseligkeit gegenüber Frauen oder eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz erkennen ließe. Einige der beschriebenen Situationen bewertete er als unangemessen und unprofessionell, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie dennoch nicht die rechtliche Schwelle überschreiten, die für eine Haftung nach Title VII des Civil Rights Act von 1964 erforderlich ist. Dieses Bundesgesetz verbietet Diskriminierung bei der Beschäftigung, unter anderem aufgrund des Geschlechts und der Rasse, und nach den Leitlinien der US Equal Employment Opportunity Commission, der EEOC, kann Belästigung rechtswidrig werden, wenn sie so schwerwiegend oder weitverbreitet ist, dass dadurch ein feindseliges Arbeitsumfeld entsteht. Gerade die Frage, ob die einzelnen Vorfälle und ihr Gesamtkontext diese Schwelle erreichen, stand im Mittelpunkt des Streits zwischen den beiden Seiten. Die Verteidigung argumentierte, dass die Beweise diese Schwelle nicht erreichen, während Daniels' Seite der Ansicht ist, das Gericht habe die Ereignisse zu stark voneinander getrennt betrachtet.
Was Daniels über ihre Arbeit auf dem europäischen Teil der Tournee behauptete
Daniels reichte ihre ursprüngliche Klage am 21. September 2023 beim Superior Court des Los Angeles County ein, mehrere Wochen nachdem drei ehemalige Tänzerinnen eine separate Klage gegen Lizzo und Mitglieder ihres Teams eingereicht hatten. Laut Gerichtsakte und der damaligen Mitteilung ihrer Anwälte arbeitete sie während des europäischen Abschnitts der Special Tour ungefähr vom 14. Februar bis zum 5. März 2023 in der Garderobe. Sie behauptete, einem sexuell aufgeladenen und rassistisch feindseligen Umfeld, Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahmen nach der Meldung von Problemen sowie körperlichen Vorfällen am Arbeitsplatz ausgesetzt gewesen zu sein. In früheren Fassungen der Klage machte sie außerdem außergewöhnlich lange Arbeitstage, die Verweigerung von Pausen sowie Probleme im Zusammenhang mit Verletzungen und medizinischer Versorgung geltend. All dies waren Behauptungen der Klägerin, die Lizzo und ihr Anwaltsteam von Anfang an bestritten.
In der maßgeblichen Fassung der Klage aus dem Jahr 2024 machte Daniels laut einer früheren Anordnung des Bundesgerichts neun rechtliche Anspruchsgrundlagen geltend, darunter sexuelle und rassistische Belästigung nach Title VII, Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Behinderung nach dem Americans with Disabilities Act, dem ADA, Vergeltungsmaßnahmen und unbezahlte Überstunden nach dem bundesrechtlichen Fair Labor Standards Act sowie einen Anspruch wegen eines angeblichen körperlichen Angriffs gegen die damalige Garderobenleiterin Amanda Nomura. Das Verfahren wurde im Laufe des Jahres 2024 erheblich eingegrenzt. Nomura wurde laut einer gerichtlichen Anordnung vom 2. Dezember 2024 bereits im April desselben Jahres auf Antrag von Daniels aus dem Verfahren entfernt, während das Gericht später eine Reihe von Ansprüchen gegen Lizzo und Tourmanagerin Carlina Gugliotta abwies. Zugleich wies das Gericht damals auch den Anspruch auf unbezahlte Überstunden vollständig ab.
Warum Lizzo nicht mehr persönliche Beklagte war
Es ist wichtig, die jüngste Entscheidung von der Entscheidung aus Dezember 2024 zu unterscheiden, mit der Lizzo persönlich aus dem Verfahren entfernt wurde. In der damaligen Anordnung stellte das Gericht fest, dass Daniels nach den von ihr herangezogenen Bundesvorschriften diese Ansprüche nicht in der in ihrer Klage gewählten Form gegen Lizzo und Gugliotta als Einzelpersonen verfolgen könne. Das Gerichtsdokument zeigt, dass als Arbeitgeber Unternehmen identifiziert wurden, während Lizzo und Gugliotta als mit der Leitung verbundene Personen aufgeführt waren. Aus diesem Grund wies das Gericht die ersten sechs Klagegründe gegenüber den beiden ohne Möglichkeit einer erneuten Änderung ab. Diese Entscheidung verringerte Lizzos persönliches rechtliches Risiko in Daniels' Verfahren, beendete damals jedoch nicht den Rechtsstreit gegen Big Grrrl Big Touring.
Das Verfahren war inzwischen vom kalifornischen Staatsgericht an das U.S. District Court for the Central District of California verwiesen worden. Eine frühere Anordnung führt aus, dass die Verweisung am 30. April 2024 erfolgte und Teile der ursprünglichen Ansprüche auch deshalb problematisch waren, weil sich ein großer Teil des behaupteten Verhaltens und der Arbeit in Europa abspielte. Das kalifornische Gericht hatte bereits vor der Verweisung entschieden, dass bestimmte kalifornische Vorschriften, auf die sich Daniels berief, nicht automatisch auf außerhalb des Bundesstaates und außerhalb der Vereinigten Staaten geleistete Arbeit angewandt werden können. Nach Änderungen der Klage konzentrierte sich der Streit daher auf bundesrechtliche Anspruchsgrundlagen. Bis September 2026 hatte das verbliebene Verfahren gegen das Tourneeunternehmen die Phase erreicht, in der die Verteidigung ein Urteil ohne Prozess beantragte.
Gericht akzeptierte die Vorwürfe eines geschlechtsbezogen feindseligen Arbeitsumfelds nicht
Einer der zentralen Teile der jüngsten Entscheidung betraf die Behauptung, Daniels sei wegen ihres Geschlechts einem feindseligen Arbeitsumfeld ausgesetzt gewesen. Laut Billboard-Bericht über das Urteil berief sich die Klägerin auf vulgäre Gesten und sexuelle Witze eines Mitarbeiters, darunter Situationen mit penisförmigen Süßigkeiten. Daniels' Anwaltsteam erwähnte später in seiner Reaktion auf die Entscheidung auch sexuell explizite Fotografien und Kommentare von Managern als Teil eines breiteren Zusammenhangs. Der Richter kam jedoch zu dem Schluss, dass die von ihr benannten Vorfälle isoliert waren, nicht in einer Weise gegen sie gerichtet waren, die den rechtlichen Test erfüllen würde, und dass aus dem Beweismaterial weder eine allgemeine Feindseligkeit gegenüber Frauen noch eine Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern hervorgehe. In diesem Zusammenhang schrieb er, dass das beschriebene Verhalten, auch wenn es unangemessen und unprofessionell sein könne, nach den vom Obersten Gerichtshof der USA durch die Rechtsprechung entwickelten Maßstäben außerhalb des Schutzbereichs von Title VII liege.
Das ist ein wichtiger rechtlicher Unterschied, weil das Bundesrecht nicht jedes unhöfliche, beleidigende oder unprofessionelle Verhalten am Arbeitsplatz automatisch in rechtswidrige Belästigung verwandelt. Die EEOC erklärt, dass bei einem feindseligen Arbeitsumfeld je nach Umständen die Schwere oder Häufigkeit des Verhaltens, seine Art und seine Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Daniels' Anwaltsteam argumentiert, gerade die Gesamtwirkung mehrerer Ereignisse hätte von einer Jury bewertet werden müssen. Anwalt Ron Zambrano sagte nach der Entscheidung, das Gericht habe die Beweise ihrer Ansicht nach zu eng betrachtet und dadurch die kumulative Bedeutung der sexuell aufgeladenen Situationen herabgesetzt. Er kündigte an, dass das Anwaltsteam geeignete nächste Schritte prüfe, womit die Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils offenbleibt, obwohl am 2. September 2026 noch nicht bestätigt war, dass bereits eine neue Berufung eingelegt worden ist.
Rassistische Belästigung und angebliche Kommentare über andere Künstlerinnen
Das Gericht wies auch den verbliebenen Teil der Vorwürfe im Zusammenhang mit rassistischer Belästigung ab. Laut Billboard-Bericht über das Urteil behauptete Daniels unter anderem, Amanda Nomura habe rassistisch beleidigende Sprache verwendet und ihr berichtet, Lizzo habe angeblich rassistische Ausdrücke benutzt, wenn sie über andere bekannte schwarze Musikerinnen sprach, darunter Beyoncé und Megan Thee Stallion. Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Beweise keine Grundlage für die Behauptung lieferten, Nomura selbst habe eine rassistische Beleidigung geäußert oder über eine konkrete schwarze Person beziehungsweise über schwarze Menschen allgemein in rassistisch beleidigender Weise gesprochen. Hinsichtlich der angeblichen Wiedergabe von Lizzos Worten stellte das Gericht fest, dass selbst bei einer Betrachtung im für Daniels günstigsten Licht eine derart unbestimmte Behauptung einem vernünftigen Richter oder einer vernünftigen Jury nicht den Schluss erlauben würde, der Arbeitsplatz sei objektiv rassistisch feindselig gewesen.
Im Stadium des summarischen Urteils reicht es nicht aus, lediglich einen Vorwurf zu erheben; eine Partei, die einen Prozess erreichen will, muss genügend zulässige Beweise vorlegen, um zu zeigen, dass eine echte streitige Frage zu Tatsachen besteht, die für den gesetzlichen Anspruch wesentlich sind. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Daniels dies hinsichtlich der verbliebenen Vorwürfe eines rassistisch feindseligen Umfelds nicht getan hatte. Diese Ansprüche werden daher in diesem erstinstanzlichen Verfahren keiner Jury vorgelegt, sofern ein höheres Gericht die Entscheidung nicht später ändert.
Verletzungen erfüllten das Kriterium einer Behinderung nach dem ADA nicht
Ein weiterer wichtiger Teil der Entscheidung betraf Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Daniels behauptete, während ihrer Arbeit Verletzungen erlitten zu haben, darunter einen Vorfall, bei dem ihr nach eigener Darstellung ein schwerer Kleiderständer über den Fuß rollte, sowie eine Situation, in der die Garderobenleiterin sie stieß. In aktuellen Berichten über die Entscheidung werden zudem ein abgebrochener Fingernagel beim Verladen von Kisten und eine allergische Reaktion genannt. Der Richter betonte, dass er die Schmerzen, die Daniels möglicherweise empfunden habe, nicht herunterspielen wolle, kam jedoch zu dem Schluss, dass die genannten Verletzungen auf Grundlage der vorgelegten Beweise nicht schwerwiegend oder langanhaltend genug gewesen seien, um die für ihre verbliebenen ADA-Ansprüche erforderliche Definition einer Behinderung zu erfüllen.
Nach dem Wortlaut des ADA und den Auslegungen der EEOC umfasst eine Behinderung im Beschäftigungskontext eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wesentliche Lebensaktivitäten erheblich einschränkt, das Vorliegen einer Dokumentation über eine solche Beeinträchtigung oder eine Situation, in der eine Person als jemand angesehen wird, der eine solche Beeinträchtigung hat. Das Gesetz verlangt eine weite Auslegung des Schutzes, bedeutet aber zugleich nicht, dass jede kurzfristige Verletzung automatisch die gesetzliche Definition erfüllt. Daniels' Seite bestreitet die Art und Weise, wie das Gericht diesen Maßstab angewandt hat. Zambrano erklärte, sie seien mit der Bewertung nicht einverstanden, wonach eine Verstauchung, Hinken und Arbeiten trotz Verletzung unter den konkreten Umständen nicht ausreichend gewesen seien, und er ist der Ansicht, dass eine Jury den breiteren Kontext und die streitigen Tatsachen hätte prüfen sollen.
Lizzo und ihr Anwaltsteam bezeichnen die Entscheidung als großen Sieg
Lizzos Anwältin Melissa Y. Glass bezeichnete das jüngste Urteil in einer Erklärung gegenüber den Medien als vollständigen Sieg für Lizzo, ihr Tourneeunternehmen und die übrigen Personen, die von dem Verfahren betroffen waren. Die Verteidigung hält weiterhin daran fest, dass für Daniels' Vorwürfe keine rechtliche Grundlage bestanden habe, und kündigte an, Möglichkeiten zum Schutz der Rechte ihrer Mandanten nach dem Urteil zu prüfen. Lizzo kommentierte die Entscheidung auch in sozialen Medien, erklärte, sie empfinde Erleichterung, und wies die Anschuldigungen des ehemaligen Mitglieds des Garderobenteams erneut zurück. In ihrer Reaktion hob sie außerdem hervor, dass Daniels weniger als drei Wochen auf der Tournee gearbeitet habe und dass sie sie nach Lizzos Angaben niemals persönlich getroffen habe. Diese Aussagen sind Teil von Lizzos öffentlicher Reaktion auf den Fall und sollten nicht mit gesonderten Tatsachenfeststellungen des Gerichts gleichgesetzt werden, außer soweit die Gerichtsentscheidung sie ausdrücklich bestätigt.
Daniels' Seite nahm die gegenteilige Position ein. Zambrano sagte, sie respektierten das Gericht und den rechtlichen Prozess, seien jedoch der Auffassung, dass der Richter Beweise in unangemessener Weise bewertet habe, die nach ihrer Argumentation einer Jury hätten vorgelegt werden müssen. Besonders betonte er die kumulative Wirkung der angeblichen sexuell aufgeladenen Vorfälle und die Meinungsverschiedenheit über die Bewertung der ADA-Ansprüche. Das bedeutet, dass der Streit auf der Ebene des erstinstanzlichen Bundesgerichts beendet ist, aber weiterhin Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Der Erfolg einer möglichen Anfechtung des Urteils kann nicht im Voraus angenommen werden.
Separate Klage von drei ehemaligen Tänzerinnen läuft weiter
Die jüngste Entscheidung betrifft nicht die andere, medial noch bekanntere Klage, die im August 2023 von den ehemaligen Tänzerinnen Arianna Davis, Crystal Williams und Noelle Rodriguez eingereicht wurde. Sie verklagten Lizzo, Big Grrrl Big Touring und die Kapitänin des Tanzteams Shirlene Quigley vor einem Gericht in Los Angeles und erhoben eine Reihe separater Vorwürfe wegen sexueller, religiöser und rassistischer Belästigung, Diskriminierung, körperlichen Angriffs und Freiheitsberaubung. Lizzo hat auch diese Vorwürfe zurückgewiesen. Ein Teil der Ansprüche in diesem Verfahren wurde vom Gericht bereits früher abgewiesen, darunter Teile im Zusammenhang mit angeblichem Bodyshaming, und die Klägerinnen verzichteten im Laufe des Jahres 2025 auf ihre Berufung gegen diesen Teil der Entscheidung. Aktuellen Berichten aus dem Jahr 2026 zufolge sind die verbliebenen Teile des Falls jedoch noch nicht endgültig entschieden, und das Verfahren bleibt anhängig.
Deshalb bedeutet das Urteil in Daniels' Verfahren nicht das Ende aller Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Lizzos Tournee und dem Arbeitsumfeld. Es handelt sich um zwei getrennte Klagen mit unterschiedlichen Klägerinnen, Beweisen und Verfahrenswegen. Der Ausgang eines Verfahrens bestimmt für sich genommen nicht den Ausgang des anderen. Für Daniels wurde am 1. September 2026 eine Entscheidung erlassen, die alle verbliebenen Ansprüche vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht beseitigt, während der Rechtsstreit der drei ehemaligen Tänzerinnen fortgesetzt wird und noch keine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Quellen:
- U.S. District Court for the Central District of California – Anordnung vom 2. Dezember 2024 zur früheren Abweisung von Ansprüchen und zur Verfahrensgeschichte von Daniels v. Big Grrrl Big Touring (Link)
- Billboard Brasil / Billboard – Bericht über die Entscheidung vom 1. September 2026, die Begründung des summarischen Urteils und Erklärungen der Rechtsvertreter (Link)
- Rolling Stone Australia – Bericht über die Abweisung der verbliebenen Ansprüche, den ADA-Teil der Entscheidung und die Reaktion von Daniels' Anwalt (Link)
- U.S. Equal Employment Opportunity Commission – rechtlicher Rahmen für Title VII, Belästigung am Arbeitsplatz und die Definition einer Behinderung nach dem ADA (Link)
- U.S. Courts – Federal Rules of Civil Procedure, Rule 56, rechtlicher Maßstab für ein summarisches Urteil (Link)
- West Coast Employment Lawyers – ursprüngliche Veröffentlichung vom September 2023 mit den Behauptungen der Klägerin und dem Kontext der Klageeinreichung (Link)
- ABC News – ursprünglicher Bericht über die separate Klage von Arianna Davis, Crystal Williams und Noelle Rodriguez vom August 2023 (Link)