ECTAA unterstützt europäisches Passagierpaket, warnt jedoch vor dem Risiko einer Stärkung dominanter Verkehrsunternehmen
Der europäische Reisemarkt könnte in eine neue Phase der digitalen Vernetzung eintreten, nachdem die Europäische Kommission am 13. Mai 2026 ein Paket von Vorschlägen vorgestellt hat, mit dem sie die Planung, den Vergleich und den Kauf von Bahn- und multimodalen Reisen vereinfachen will. Das Paket umfasst neue Vorschriften zur Ausgabe von Bahntickets, zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten und Änderungen der Vorschriften über die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr. Der Europäische Verband der Reisebüros und Reiseveranstalter, ECTAA, begrüßte die Ziele der Vorschläge, warnte jedoch gleichzeitig, dass ein Teil der Bestimmungen, wenn er im Gesetzgebungsverfahren nicht weiter ausgearbeitet werde, unbeabsichtigt die Marktmacht großer Verkehrsunternehmen stärken und unabhängige Vertriebskanäle schwächen könnte.
Nach Angaben der Europäischen Kommission besteht das Ziel des neuen Pakets darin, Reisenden zu ermöglichen, auf einer einzigen Plattform Dienstleistungen mehrerer Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer einzigen Transaktion zu finden, zu vergleichen und zu kaufen, wobei die Rechte für die gesamte Reise erhalten bleiben. Die Kommission führt an, dass die bestehenden Buchungssysteme fragmentiert sind und dass Reisende, insbesondere bei grenzüberschreitenden und mehrteiligen Reisen, häufig mehrere Websites oder Anwendungen nutzen müssen. Ein besonderes Problem entsteht, wenn eine Reise mehrere Tickets verschiedener Verkehrsunternehmen umfasst, weil der Schutz der Reisenden im Fall von Verspätung, verpasstem Anschluss oder Annullierung dann eingeschränkt sein kann.
ECTAA, die die Interessen von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Europa vertritt, ist der Ansicht, dass der Vorschlag die Verfügbarkeit von Bahndienstleistungen, die Preistransparenz und die Möglichkeit zum Vergleich verschiedener Reiseoptionen erhöhen kann. Der Verband betont jedoch, dass die Vorschriften nicht dazu führen dürfen, dass dominante Verkehrsunternehmen, die bereits starke eigene Vertriebskanäle betreiben, zum wichtigsten Zugangspunkt für den gesamten Markt werden. In diesem Fall, warnt ECTAA, könnten Verbraucher kurzfristig eine bessere Darstellung des Angebots erhalten, langfristig könnte jedoch die Vielfalt der Kanäle geschwächt werden, über die Reisen verglichen und gekauft werden.
Die Kommission will das Modell „eine Reise, ein Ticket, volle Rechte”
Die Europäische Kommission stellte das Paket unter der Botschaft „eine Reise, ein Ticket, volle Rechte” vor. Laut der offiziellen Mitteilung sollen die drei Vorschläge die Planung und Buchung regionaler, langstreckiger und grenzüberschreitender Reisen vereinfachen, besonders wenn Dienste mehrerer Eisenbahnbetreiber kombiniert werden. Die Kommission schlägt vor, dass Reisende ein einheitliches Ticket für mehrteilige Reisen über die Plattform ihrer Wahl kaufen können, unabhängig davon, ob es sich um einen unabhängigen Vertriebskanal oder um die Plattform eines Eisenbahnverkehrsunternehmens handelt.
Wenn ein Reisender mit einem solchen einheitlichen Ticket wegen einer Verspätung oder einer Verkehrsstörung einen Anschluss verpassen würde, hätte er nach dem Vorschlag der Kommission einen umfassenderen Schutz als heute. Die Europäische Kommission gibt an, dass dieser Schutz Hilfeleistung, Weiterleitung, Erstattung und Entschädigung gemäß den Vorschriften über Fahrgastrechte umfassen würde. Damit soll eine Lücke geschlossen werden, die derzeit bei Reisen mit mehreren Betreibern besteht, insbesondere wenn Teilstrecken getrennt gekauft werden und wenn nicht klar ist, wer die Verantwortung für die Folgen von Störungen übernimmt.
Die Kommission schlägt außerdem neue Pflichten für Plattformen und Verkehrsunternehmen vor, um einen fairen Zugang zum Ticketverkauf und eine neutrale Darstellung der Reiseoptionen sicherzustellen. In der offiziellen Veröffentlichung heißt es, dass Plattformen Angebote auf neutrale Weise darstellen müssten und, wo dies machbar ist, auch nach Treibhausgasemissionen. Die Vorschriften sollen ermöglichen, dass Verkehrsunternehmen und Plattformen faire, angemessene und nichtdiskriminierende kommerzielle Verträge schließen, womit die Abhängigkeit des Marktes von geschlossenen oder eingeschränkten Vertriebssystemen verringert werden soll.
Warum ECTAA den Zugang unter FRAND-Bedingungen begrüßt
Einer der Teile des Pakets, den ECTAA besonders begrüßte, betrifft den Zugang zu Bahninhalten unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen, die häufig mit der Abkürzung FRAND bezeichnet werden. Nach Auffassung des Verbandes könnte ein solcher Zugang unabhängigen Reisevermittlern helfen, Bahndienstleistungen auf gleichberechtigterer Grundlage darzustellen und zu verkaufen. Für den Endreisenden würde dies eine größere Möglichkeit bedeuten, Preise, Abfahrtszeiten, Reisedauer, Umstiege und Zusatzleistungen zu vergleichen.
ECTAA betont, dass Reisende immer häufiger die Möglichkeit erwarten, Reiseoptionen verschiedener Betreiber, Verkehrsträger und begleitender Dienstleistungen auf einer einzigen Plattform zu vergleichen und zu kombinieren. Ein solches Modell ist besonders bei komplexeren Reisen wichtig, beispielsweise wenn der Zug mit Bus, Fähre, Luftverkehr oder lokalem Verkehr bis zum Endziel kombiniert wird. Unabhängige Vermittler können in einem solchen System eine wichtige Rolle spielen, weil sie nicht an ein einziges Verkehrsunternehmen gebunden sind und eine breitere Palette kommerzieller Optionen darstellen können.
Der Generalsekretär von ECTAA, Eric Drésin, erklärte laut der Mitteilung des Verbandes, über die spezialisierte Medien berichteten, dass die Sicherstellung eines fairen Zugangs zu Bahninhalten ein wichtiger und willkommener Schritt sowohl für Verbraucher als auch für unabhängige Reisevertriebe sei. Gleichzeitig warnte er jedoch, dass ähnliche Marktprobleme nicht nur im Eisenbahnverkehr auftreten. Nach Ansicht von ECTAA sollten die Vorschriften über fairen Zugang breiter betrachtet werden, weil der Druck dominanter Betreiber auf Vermittler auch in anderen Teilen des Reisevertriebs auftritt.
Das Risiko der Schaffung von „Superkonkurrenten”
Der größte Vorbehalt von ECTAA betrifft Bestimmungen, nach denen dominante Bahnplattformen unter bestimmten Bedingungen konkurrierende Bahndienstleistungen anzeigen und den Verkauf oder die Weiterleitung zu Tickets der Konkurrenz ermöglichen müssten. Auf den ersten Blick kann eine solche Lösung die Sichtbarkeit neuer Marktteilnehmer erhöhen und Reisenden den Vergleich des Angebots erleichtern. ECTAA warnt jedoch, dass derselbe Mechanismus die Stellung großer Betreiber weiter festigen könnte, die bereits über erkennbare Marken, starke Nutzerbasen und entwickelte Vertriebssysteme verfügen.
Nach Ansicht von ECTAA könnten unabhängige Vermittler in eine schwächere Position geraten, wenn Plattformen im Eigentum dominanter Verkehrsunternehmen zu den wichtigsten digitalen Zugängen für den Ticketkauf werden. Diese Vermittler bieten häufig Vergleichswerkzeuge an, die mehrere Betreiber und mehrere Verkehrsformen umfassen, und ihr Marktwert beruht auf Neutralität und der Breite des Angebots. Wenn eine regulatorische Lösung indirekt vertikal integrierte Verkehrsunternehmen begünstigt, also Unternehmen, die gleichzeitig die Verkehrsleistung und den Vertriebskanal kontrollieren, könnte der Wettbewerb im Vertrieb verringert werden.
Drésin warnte nach Angaben von ECTAA, dass einige vorgeschlagene Maßnahmen unbeabsichtigt „Superkonkurrenten” zum Nachteil unabhängiger Vermittler schaffen könnten, die mit der Markterkennbarkeit und Reichweite großer Verkehrsunternehmen nicht mithalten können. Eine solche Formulierung bedeutet nicht, dass ECTAA gegen mehr Wettbewerb zwischen Eisenbahnbetreibern ist. Im Gegenteil, der Verband erkennt an, dass Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen Preise und Servicequalität verbessern kann, fordert jedoch, dass dabei das Gleichgewicht zwischen dem Direktvertrieb der Verkehrsunternehmen und dem unabhängigen Vertrieb gewahrt bleibt.
Das breitere Problem ist nicht auf die Bahn beschränkt
ECTAA ist der Ansicht, dass der Grundsatz des fairen Zugangs konsequent in verschiedenen Verkehrsarten angewendet werden sollte, wenn dominante Betreiber schwächeren Marktteilnehmern Bedingungen aufzwingen. Als Beispiel für ein breiteres Problem im Reisevertrieb hob der Verband den Fall Ryanair in Italien hervor. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM gab im Dezember 2025 bekannt, dass sie gegen Ryanair und dessen Muttergesellschaft eine Geldbuße von mehr als 255 Millionen Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im inländischen und europäischen Personenluftverkehr nach und aus Italien verhängt hat.
Laut der Mitteilung der AGCM verfolgte Ryanair von April 2023 bis mindestens April 2025 eine Strategie, mit der das Unternehmen Reisebüros, die sich auf seine Flüge als Teil touristischer Dienstleistungen stützten, die Geschäftstätigkeit erschwerte. Die italienische Regulierungsbehörde erklärte, dass ein solches Verhalten die Möglichkeit der Agenturen einschränkte, Flüge mit anderen Dienstleistungen zu kombinieren und im Angebot von Reisearrangements zu konkurrieren. Ryanair kündigte Berufung an und wies die Entscheidung der italienischen Regulierungsbehörde zurück, sodass dieser Fall ein wichtiges Beispiel für einen regulatorischen Streit über die Grenze zwischen dem Direktvertrieb von Verkehrsunternehmen und der Rolle von Vermittlern bleibt.
Gerade an diesem Punkt geht der Kommentar von ECTAA zum neuen europäischen Paket über die Bahn hinaus. Der Verband behauptet, dass europäische Vorschriften Marktungleichgewichte nicht nur in einem Segment lösen dürften, während ähnliche Verhaltensmuster in anderen Verkehrsformen ohne gleichwertige Schutzmechanismen bleiben. Für Reisende ist der Unterschied häufig weniger wichtig als das praktische Ergebnis: Sie wollen klare Informationen, einen vergleichbaren Preis, ein verlässliches Ticket und die Sicherheit, dass sie im Fall einer Störung wissen, an wen sie sich wenden können.
Fahrgastrechte bleiben ein zentraler Teil der Debatte
Die Europäische Kommission erinnert daran, dass die neue Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr im Juni 2021 in Kraft trat und seit dem 7. Juni 2023 gilt. Nach Angaben der Kommission schaffen diese Vorschriften bereits die Grundlage für einen besseren Schutz der Reisenden, einschließlich des Rechts auf Informationen, Hilfeleistung und Behandlung im Fall von Verspätung oder Annullierung. Am 13. Mai 2026 veröffentlichte die Kommission auch einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung, in dem sie Fortschritte in den Mitgliedstaaten, aber auch verbleibende Herausforderungen nennt, insbesondere die begrenzte Verfügbarkeit einheitlicher Tickets für grenzüberschreitende Reisen mit mehreren Betreibern.
Für Reisende ist die Frage der Rechte besonders wichtig bei komplexen Routen. Wenn ein Ticket für jede Teilstrecke getrennt gekauft wird, kann die Verspätung des ersten Zuges dazu führen, dass die Fortsetzung der Reise verpasst wird, ohne dass eine klare Verantwortung eines Verkäufers oder Verkehrsunternehmens für die gesamte Route besteht. Der Vorschlag der Kommission versucht daher, den Schutz auf Reisen auszuweiten, die als einheitliches Ticket gekauft werden. Damit soll das Vertrauen in den Eisenbahnverkehr als Alternative zu anderen Verkehrsformen gestärkt werden, insbesondere auf mittleren und langen Strecken.
ECTAA unterstützt einen starken Rahmen für Fahrgastrechte, warnt jedoch, dass Pflichten im Fall von Störungen entsprechend der tatsächlichen Verantwortung der einzelnen Beteiligten in der Reisekette verteilt werden müssen. Unabhängige Agenturen und digitale Vermittler können Dienstleistungen verkaufen oder kombinieren, betreiben jedoch in der Regel weder Züge noch Infrastruktur noch operative Entscheidungen der Verkehrsunternehmen. Daher sollte der gesetzgeberische Rahmen nach den Standpunkten, die ECTAA seit längerer Zeit in Mobilitätsdebatten vorbringt, klar zwischen Verantwortung für Information, Verkauf und operative Durchführung des Verkehrs unterscheiden.
Nachhaltige Mobilität und die Frage der tatsächlichen Verfügbarkeit
Die Europäische Kommission verbindet das neue Paket auch mit den Klimazielen der Union. In der offiziellen Mitteilung heißt es, dass die leichtere Planung und der Kauf grenzüberschreitender Reisen Teil der Bemühungen sind, Reisenden einen einfacheren Wechsel zu nachhaltigeren Mobilitätsformen zu ermöglichen. Die Kommission betont dabei, dass der Vergleich von Optionen, die Verfügbarkeit einheitlicher Tickets und klare Fahrgastrechte wichtige Voraussetzungen für die Stärkung der Bahn gegenüber anderen Verkehrsformen sind.
Die Organisation Transport & Environment, die sich mit Verkehrs- und Umweltpolitik befasst, führt in einer Analyse des europäischen Pakets für einheitliche Ticketausgabe an, dass die neuen Vorschriften internationale Bahnreisen erleichtern könnten, wenn Verkehrsunternehmen Daten über Tickets, Verspätungen und Annullierungen teilen. Diese Organisation warnt außerdem, dass Reisende auf vielen Strecken nicht alle verfügbaren Alternativen sehen, weil einzelne Betreiber Tickets der Konkurrenz nicht anzeigen. Nach dieser Analyse könnte eine transparentere Darstellung des Angebots Reisenden helfen, leichter geeignetere oder günstigere Verbindungen zu finden.
Verfügbarkeit ist jedoch nicht nur eine technische Frage. Wenn ein Reisender auf einer Plattform mehrere Optionen sehen kann, aber Kaufbedingungen, Gebühren, Verantwortung und Kundendienst nach dem Kauf unklar sind, wird die digitale Bündelung das Hauptproblem nicht unbedingt lösen. Deshalb überschneiden sich in der Debatte über das neue Paket drei Ziele: mehr Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen, gleichberechtigterer Ticketvertrieb und verlässlicher Schutz der Reisenden. ECTAA ist der Ansicht, dass die Gesetzgeber im Europäischen Parlament und im Rat der EU alle drei Elemente sorgfältig abwägen müssen.
Es folgt das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel
Die Vorschläge der Europäischen Kommission gehen nun in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, was bedeutet, dass sie vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft werden. Erst nach Verhandlungen dieser Institutionen werden der endgültige Text der Vorschriften, die Anwendungsfristen und mögliche Übergangsbestimmungen bekannt sein. Das lässt Raum für Änderungen, einschließlich präziserer Schutzmaßnahmen gegen Marktkonzentration und einer klareren Abgrenzung der Pflichten von Verkehrsunternehmen, Plattformen und Vermittlern.
ECTAA hat die europäischen Mitgesetzgeber aufgefordert, während des Verfahrens die Auswirkungen des Pakets auf den Wettbewerb sorgfältig zu bewerten. Der Verband fordert, Lösungen zu vermeiden, die, obwohl sie als Unterstützung für Reisende und neue Eisenbahnbetreiber gedacht sind, unabhängige Vertriebskanäle langfristig schwächen könnten. In der Praxis wird sich die Debatte wahrscheinlich darum drehen, wie geschlossene Systeme gleichzeitig gezwungen werden können, Daten und Tickets zu öffnen, ohne eine neue Abhängigkeit von den Vertriebskanälen der größten Verkehrsunternehmen zu schaffen.
Für Reisende könnte ein erfolgreicher Ausgang einen einfacheren Kauf komplexer Routen, einen klareren Preisvergleich und einen zuverlässigeren Schutz im Fall von Störungen bedeuten. Für den Reisemarkt wird der Ausgang davon abhängen, ob die neuen Vorschriften echten Wettbewerb fördern oder den Verkehr nur auf bereits dominante Plattformen umlenken. Genau deshalb ist die Antwort von ECTAA auf das Paket keine Ablehnung der Reform, sondern eine Warnung, dass die digitale Vereinfachung des Reisens auf Vorschriften aufgebaut werden muss, die Neutralität, Vielfalt des Vertriebs und gleichberechtigten Zugang für alle relevanten Beteiligten bewahren.
Quellen:
- Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr – offizielle Veröffentlichung zum Paket „One journey, one ticket, full rights” und zu den nächsten Schritten des Gesetzgebungsverfahrens (link)
- Travel Daily News – Bericht über die Haltung von ECTAA zum neuen europäischen Passagierpaket und zu Warnungen hinsichtlich des Wettbewerbs (link)
- GTP Headlines – zusätzlicher Überblick über die Warnungen von ECTAA vor einer möglichen Stärkung dominanter Verkehrsunternehmen und über die Rolle unabhängiger Vermittler (link)
- Europäische Kommission – Überblick über den geltenden Rahmen der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr und die Verordnung (EU) 2021/782 (link)
- AGCM, italienische Wettbewerbsbehörde – Mitteilung über die Geldbuße gegen Ryanair wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Italien (link)
- Transport & Environment – Analyse des europäischen Pakets zur Modernisierung der Bahnticketausgabe und des Vertriebs (link)