RUSADA registrierte im Juli 23 neue Verstöße gegen die Meldepflichten, seit Jahresbeginn insgesamt 152
Die Russische Anti-Doping-Agentur RUSADA registrierte im Juli 2026 insgesamt 23 Fälle von Verstößen von Sportlern gegen die Meldepflichten zur Verfügbarkeit für Dopingkontrollen, wodurch die Gesamtzahl solcher seit Januar bis Ende Juli erfassten Fälle auf 152 stieg. Die Zahl wurde am 7. August von TASS unter Berufung auf den Pressedienst der RUSADA veröffentlicht. Es handelt sich um eine eigenständige Kategorie von Unregelmäßigkeiten im Anti-Doping-Bereich, die sich auf die Verpflichtung bestimmter Sportler bezieht, ihren Aufenthaltsort rechtzeitig und präzise anzugeben und für unangekündigte Kontrollen verfügbar zu sein. Eine solche Erfassung bedeutet für sich genommen weder, dass ein Sportler positiv auf eine verbotene Substanz getestet wurde, noch dass er automatisch einen Anti-Doping-Regelverstoß begangen hat, der zu einer Sperre führt. Wiederholte Versäumnisse innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums können jedoch zu einem formellen Anti-Doping-Regelverstoß werden und eine Wettkampfsperre nach sich ziehen.
Nach den von RUSADA an TASS übermittelten Angaben wurden im gesamten Jahr 2025 insgesamt 310 Verstöße gegen die Meldepflichten zur Verfügbarkeit für Kontrollen erfasst. Ein Jahr zuvor wurden 282 solche Fälle registriert, 2023 waren es 242 und 2022 insgesamt 375. Die diesjährigen 152 Fälle in den ersten sieben Monaten machen somit etwas weniger als die Hälfte der Gesamtzahl aus dem Jahr 2025 aus, doch der Vergleich mit dem gesamten Vorjahr liefert nicht genügend Daten für die Schlussfolgerung, ob das Jahr 2026 mit einem Anstieg oder einem Rückgang enden wird. In der veröffentlichten Juli-Statistik nannte RUSADA weder die Identität der Sportler noch die Sportarten, aus denen sie stammen, noch die einzelne Aufteilung auf versäumte Kontrollen und Verstöße bei der Aufenthaltsmeldung. Daher ist die Zahl 152 als Summe der erfassten Verstöße gegen die Meldepflichten zu verstehen und nicht als Zahl der Sportler, die einen Anti-Doping-Regelverstoß begangen haben.
Was ein Verstoß gegen die Meldepflichten tatsächlich bedeutet
Das System zur Meldung des Aufenthaltsorts ist eines der Schlüsselelemente unangekündigter Dopingkontrollen. RUSADA erklärt auf ihrer offiziellen Website, dass Sportler, die ihren Testpools angehören, regelmäßig Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen und diese aktualisieren müssen, wenn sich ihre Pläne ändern. Für Sportler im registrierten Testpool gelten strengere Pflichten: Für jeden Tag müssen sie ein 60-minütiges Zeitfenster zwischen 5 und 23 Uhr festlegen, während dessen sie gewährleisten, sich am angegebenen Ort aufzuhalten und für einen Dopingkontrolleur zur Probenentnahme verfügbar zu sein. Zusätzlich müssen Übernachtungsadressen, Trainingspläne, Wettkämpfe, Reisen und andere regelmäßige Aktivitäten angegeben werden, die es den Kontrolleuren ermöglichen, eine Kontrolle ohne vorherige Ankündigung durchzuführen.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erklärt in ihren Anweisungen zum ADAMS-System, dass die Aufenthaltsdaten für Sportler in registrierten Testpools vierteljährlich eingetragen werden. Das System verlangt Kontaktdaten, den Übernachtungsort für jeden Tag, den Zeitplan von Wettkämpfen und regelmäßigen Aktivitäten sowie ein tägliches einstündiges Verfügbarkeitsfenster. Der Zweck einer solchen Regelung besteht nicht darin, Kontrollen ausschließlich auf diese 60 Minuten zu beschränken. RUSADA stellt ausdrücklich klar, dass ein Sportler auch außerhalb des angegebenen einstündigen Zeitfensters getestet werden kann, während dieses Intervall als Zeitraum dient, in dem zuverlässig gewährleistet sein muss, dass der Kontrolleur den Sportler an der angegebenen Adresse antreffen kann. Unangekündigte Kontrollen wären deutlich weniger wirksam, wenn Anti-Doping-Organisationen auf eine vorherige Absprache mit dem Sportler oder auf eine telefonische Bestätigung seines Aufenthaltsorts unmittelbar vor der Ankunft angewiesen wären.
In der Praxis gibt es zwei grundlegende Arten von Versäumnissen, die in diese Statistik einfließen können. Die erste ist ein Meldepflichtversäumnis bei den Aufenthaltsdaten, beispielsweise wenn die Meldung nicht rechtzeitig eingereicht wird, unvollständig ist oder unzutreffende Angaben enthält, die das Auffinden des Sportlers unmöglich machen. Die zweite ist eine versäumte Kontrolle, wenn sich der Sportler während des angegebenen 60-minütigen Zeitfensters nicht an dem Ort befindet, an dem er laut eigener Angabe verfügbar sein sollte. RUSADA weist darauf hin, dass Sportler ihre Daten in ADAMS rechtzeitig aktualisieren müssen, wenn sich ihr Zeitplan ändert, und dass die persönliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldung beim Sportler selbst liegt. Ein Verwaltungsfehler kann daher schwerwiegende sportliche Folgen haben, selbst wenn er nicht mit einem positiven Laborbefund verbunden ist.
Drei Versäumnisse innerhalb von 12 Monaten können zu einem Anti-Doping-Regelverstoß werden
Gemäß Artikel 2.4 des geltenden Welt-Anti-Doping-Codes stellt eine Kombination aus drei versäumten Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnissen bezüglich des Aufenthaltsorts innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bei einem Sportler im registrierten Testpool einen Anti-Doping-Regelverstoß dar. Entscheidend ist das Wort Kombination: Es ist nicht erforderlich, dass sich alle drei Fälle auf dieselbe Art des Versäumnisses beziehen. Ein Sportler kann beispielsweise zwei Verstöße bei der Aufenthaltsmeldung und eine versäumte Kontrolle haben; wenn alle Fälle innerhalb desselben Zwölfmonatszeitraums ordnungsgemäß festgestellt wurden, kann ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflichten eingeleitet werden. Ein einzelnes Versäumnis hingegen ist nicht dasselbe wie drei festgestellte Fälle und stellt für sich allein keinen Verstoß nach Artikel 2.4 dar.
Wichtig ist außerdem, dass der Zeitraum von 12 Monaten nicht zwingend nach dem Kalenderjahr berechnet wird. Der maßgebliche Zeitraum beginnt mit dem ersten Versäumnis, das für einen möglichen Fall berücksichtigt wird; anschließend wird geprüft, ob zwei weitere gültig erfasste Versäumnisse innerhalb der folgenden 12 Monate vorliegen. Daher entspricht die von RUSADA veröffentlichte Jahressumme nicht der Zahl der Sportler, die sich der Schwelle von drei Versäumnissen nähern. Ohne Daten zu einzelnen Personen lässt sich nicht feststellen, wie viele der 152 Fälle Sportler mit nur einem registrierten Versäumnis betreffen, wie viele solche mit zwei und wie viele möglicherweise aufgrund eines dritten Falls Gegenstand eines Verfahrens werden könnten. Genau deshalb darf die aggregierte Statistik nicht als Statistik positiver Tests oder rechtskräftiger Dopingentscheidungen dargestellt werden.
Der geltende WADA-Code sieht für Verstöße gegen die Meldepflichten grundsätzlich eine Sperre von zwei Jahren vor, wobei abhängig vom Grad des Verschuldens und den Umständen des Einzelfalls eine Verkürzung auf mindestens ein Jahr möglich ist. Die endgültige Sanktion ergibt sich nicht automatisch aus der statistischen Erfassung, sondern aus dem Ergebnismanagementverfahren und der Feststellung, ob alle Elemente des behaupteten Verstoßes nach den anwendbaren Regeln nachgewiesen wurden. Der Sportler hat das Recht, eine Erklärung abzugeben und die Erfassung eines einzelnen Falls anzufechten. Dadurch unterscheiden sich die anfängliche Registrierung einer Unregelmäßigkeit, eine formelle Beschuldigung wegen eines Anti-Doping-Regelverstoßes und eine rechtskräftige Entscheidung über eine Sanktion voneinander.
Die Zahl der Verstöße gegen die Meldepflichten ist nicht die Zahl positiver Dopingbefunde
Der Unterschied zwischen Verstößen gegen die Meldepflichten und einem klassischen positiven Befund ist für das Verständnis der Juli-Zahlen besonders wichtig. TASS berichtete in einer separaten Meldung, ebenfalls unter Berufung auf RUSADA, dass die russische Agentur im Juli neun Fälle möglicher Anti-Doping-Regelverstöße festgestellt habe, während es in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 insgesamt 50 solcher Fälle gab. Für das gesamte Jahr 2025 registrierte RUSADA nach derselben Quelle 109 Fälle möglicher Anti-Doping-Regelverstöße. Diese Statistik umfasst eine andere Gruppe von Verfahren und darf nicht mit den 152 Fällen der Nichteinhaltung der Meldepflichten addiert werden, als handle es sich um eine einheitliche Kategorie.
In öffentlichen Dopingberichten werden positive Laborbefunde, die Verweigerung einer Kontrolle, Besitz oder Verwendung verbotener Substanzen, Manipulation des Verfahrens sowie Verstöße gegen die Meldepflichten häufig in derselben Diskussion behandelt. Jede dieser Kategorien besitzt eigene rechtliche Tatbestandsmerkmale und Beweisstandards. Ein positiver Befund in einer Probe bildet die analytische Grundlage für eine Art von Verfahren, während ein Fall im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit auch ohne eine positive Probe entstehen kann, da er auf einem Muster der Nichterfüllung von Meldepflichten oder versäumten Kontrollen beruht. Daher bedeutet die Formulierung, RUSADA habe 152 Verstöße gegen die Meldepflichten erfasst, weder, dass 152 Sportler bei einem Dopingtest durchgefallen sind, noch, dass in 152 Fällen die Verwendung verbotener Substanzen festgestellt wurde.
Gerade unangekündigte Kontrollen sind der Grund dafür, dass die Regeln zum Aufenthaltsort als wichtiger Bestandteil des globalen Anti-Doping-Systems gelten. Wenn Kontrolleure einen Sportler in einem Zeitraum, in dem er verfügbar sein sollte, nicht antreffen können, wird die Möglichkeit gezielter Trainingskontrollen außerhalb von Wettkämpfen geschwächt, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein Verdacht auf die Verwendung einer bestimmten Substanz besteht. WADA und nationale Anti-Doping-Organisationen behandeln das Meldesystem daher als einen Mechanismus zur Wahrung der Unvorhersehbarkeit von Kontrollen. Gleichzeitig müssen die Regeln Raum für die Prüfung der Umstände jedes Einzelfalls lassen, weil Änderungen bei Reisen, Meldefehler oder andere Ereignisse nicht automatisch dieselbe Bedeutung haben wie eine absichtliche Umgehung einer Kontrolle.
ADAMS ermöglicht eine fortlaufende Aktualisierung der Daten
ADAMS, das Anti-Doping Administration and Management System, ist das zentrale digitale System, das WADA für die Verwaltung zahlreicher Bereiche des Anti-Doping-Prozesses verwendet. In seinem Modul für Aufenthaltsdaten können Sportler aus registrierten Testpools Informationen eingeben und ändern, die Anti-Doping-Organisationen für die Planung von Kontrollen verwenden. WADA erklärt in ihren offiziellen Anweisungen, dass die Meldung eine Post- und E-Mail-Adresse, den täglichen Übernachtungsort, Wettkämpfe, regelmäßige Aktivitäten wie Training oder Arbeit sowie ein 60-minütiges Zeitfenster für jeden Tag des Quartals umfasst. Das System ist so konzipiert, dass Änderungen erfasst werden können, wenn sich der Zeitplan eines Sportlers ändert, wodurch das Risiko verringert wird, dass veraltete Angaben zu einem erfolglosen Kontrollversuch führen.
RUSADA erklärt zusätzlich, dass die Informationen präzise genug sein müssen, damit ein Kontrolleur den Sportler ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Dritten finden kann. In der Praxis bedeutet dies, dass eine bloße allgemeine Ortsangabe, etwa der Name eines großen Sportkomplexes oder eines Hotels ohne zusätzliche Informationen, unzureichend sein kann, wenn der Kontrolleur den Sportler anhand der Meldung nicht erreichen kann. Die Agentur betont außerdem, dass Änderungen des einstündigen Zeitfensters vor Beginn dieses Zeitfensters eingetragen werden müssen. Solche Regeln sollen ein Gleichgewicht zwischen der Flexibilität des sportlichen Zeitplans und der Notwendigkeit herstellen, dass Anti-Doping-Kontrollen unangekündigt und operativ durchführbar bleiben.
Für Spitzensportler, insbesondere für diejenigen, die häufig zwischen Trainingslagern, Wettkämpfen und privaten Verpflichtungen reisen, stellt die Anforderung, den Aufenthaltsort kontinuierlich zu aktualisieren, eine ständige administrative Verpflichtung dar. Der registrierte Testpool ist jedoch keine Liste aller Sportler eines Landes, sondern eine gezielt ausgewählte Gruppe unter einem verstärkten Überwachungsregime. RUSADA erklärt, dass bei der Aufnahme in Testpools sportliche Ergebnisse, die Kandidatur für große Wettkämpfe, frühere Anti-Doping-Regelverstöße oder andere Gründe berücksichtigt werden können, aufgrund derer ein bestimmter Sportler für den Testplan wichtig ist. Ein ähnliches Prinzip wenden auch internationale Sportverbände in ihren eigenen registrierten Testpools an.
Der Trend der vergangenen Jahre zeigt starke Schwankungen
Die von TASS veröffentlichten RUSADA-Daten zeigen, dass sich die jährliche Zahl der Verstöße gegen die Meldepflichten in den vergangenen Jahren erheblich verändert hat. Nach 375 Fällen im Jahr 2022 sank die Zahl 2023 auf 242, stieg anschließend 2024 auf 282 und 2025 auf 310. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 wurden 152 Fälle erfasst. Diese Zahl allein reicht ohne Angaben zur Größe der Testpools, zur Zahl der Kontrollversuche, zu Änderungen der Kriterien für die Aufnahme von Sportlern oder zur Zahl der Personen mit mehreren Versäumnissen nicht aus, um zuverlässig zu beurteilen, ob sich die Disziplin der Sportler bei der Meldung ihres Aufenthaltsorts verbessert oder verschlechtert hat.
Dennoch zeigen die mehrjährigen Daten, dass Unregelmäßigkeiten bei der Meldung der Verfügbarkeit keine Seltenheit sind und eine dauerhafte operative Herausforderung für das Anti-Doping-System darstellen. Ihre Bedeutung ergibt sich nicht nur aus der Möglichkeit einer Sanktion gegen einen einzelnen Sportler, sondern auch daraus, dass zuverlässige Angaben zum Aufenthaltsort Kontrollen in Zeiträumen ermöglichen, in denen der Sportler nicht mit einer Kontrolle rechnet. Gerade solche Trainingskontrollen außerhalb von Wettkämpfen können wichtig sein, um die Verwendung verbotener Methoden oder Substanzen aufzudecken, deren Einsatz zeitlich bewusst vom eigentlichen Wettkampf entfernt werden soll.
RUSADA arbeitet weiterhin in einem sensiblen internationalen regulatorischen Umfeld
Die jüngsten Daten zu den Meldepflichten wurden zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem der Status von RUSADA innerhalb des globalen Anti-Doping-Systems weiterhin international überwacht wird. WADA führte die russische nationale Anti-Doping-Organisation am 10. Juni 2026 nach einer Sitzung ihres unabhängigen Compliance Review Committee unter den Unterzeichnern auf, die weiterhin als nicht mit dem Welt-Anti-Doping-Code konform gelten. Diese Frage der institutionellen Konformität ist von der täglichen Durchführung von Kontrollen und von einzelnen Sportlerfällen getrennt. Gleichzeitig erklärt RUSADA auf ihren offiziellen Seiten, dass sie Programme für Kontrollen und Ergebnismanagement durchführt sowie Regeln und Anweisungen für Sportler veröffentlicht, die Testpools angehören.
Was sich derzeit aus den 152 erfassten Fällen schließen lässt
Die Zahl von 152 Verstößen gegen die Meldepflichten im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 bestätigt, dass RUSADA weiterhin eine erhebliche Zahl von Problemen mit der rechtzeitigen und korrekten Meldung des Aufenthaltsorts von Sportlern sowie mit ihrer Verfügbarkeit für unangekündigte Kontrollen registriert. Gleichzeitig erlauben die öffentlich verfügbaren Daten keine Aussage über die Zahl der Sportler, denen eine formelle Sanktion droht, da RUSADA weder Namen noch die Zahl wiederholter Versäumnisse pro Person noch den endgültigen Status jedes erfassten Falls veröffentlicht hat. Die 23 Fälle im Juli sind daher in erster Linie ein Indikator für das Funktionieren des Systems zur Überwachung der Verfügbarkeit und kein Beweis für 23 Dopingfälle.
Für Sportler in registrierten Testpools bleibt die praktische Konsequenz eindeutig: Die Daten in ADAMS müssen vollständig, präzise und aktuell sein, und der Sportler muss sich während seines täglichen 60-minütigen Zeitfensters am angegebenen Ort befinden. Drei gültig festgestellte versäumte Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnisse innerhalb von 12 Monaten können unabhängig davon, ob ein positiver Laborbefund vorliegt, zu einem eigenständigen Anti-Doping-Regelverstoß werden. Genau deshalb betrachten Anti-Doping-Organisationen die Meldepflichten als integralen Bestandteil eines Systems, das wirksame, gezielte und unangekündigte Kontrollen während des gesamten Jahres ermöglichen soll.
Quellen:
- TASS – RUSADA-Daten zu 23 Verstößen gegen die Meldepflichten im Juli, insgesamt 152 von Januar bis Juli sowie der Vergleich mit dem Zeitraum 2022–2025 (Link)
- RUSADA – offizielle Regeln für Testpools, Aufenthaltsmeldungen, das 60-minütige Zeitfenster und das Vorgehen bei einer versäumten Kontrolle oder fehlerhaften Meldung (Link)
- WADA ADAMS Help Center – offizielle Anforderungen an vierteljährliche Aufenthaltsmeldungen und die Daten, die Sportler in registrierten Testpools in ADAMS eintragen müssen (Link)
- WADA – Welt-Anti-Doping-Code 2021, einschließlich Artikel 2.4 über drei versäumte Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnisse innerhalb von 12 Monaten sowie die Regeln zu Sanktionen (Link)
- TASS – separate RUSADA-Statistik zu neun möglichen Anti-Doping-Regelverstößen im Juli und 50 in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 (Link)
- WADA – Mitteilung des Compliance Review Committee vom 10. Juni 2026, in der die russische nationale Anti-Doping-Organisation unter den derzeit nicht konformen Unterzeichnern aufgeführt wurde (Link)