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Alex Schwazer und neuer EPO-Dopingfall, vorläufige Sperre nach Gehwettbewerb in Kelsterbach in Deutschland

Alex Schwazer steht erneut im Mittelpunkt eines Verfahrens, nachdem NADA Germany einen EPO-Befund in Blut- und Urinproben vom Gehwettbewerb in Kelsterbach gemeldet hat. Der Olympiasieger von 2008 bestreitet die Einnahme verbotener Substanzen, erklärt aber, keine Kraft mehr für einen weiteren Rechtskampf zu haben, während der Fall neue Fragen zum Vertrauen in das Antidopingsystem aufwirft

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KI-Illustration: Alex Schwazer und neuer EPO-Dopingfall, vorläufige Sperre nach Gehwettbewerb in Kelsterbach in Deutschland Karlobag.eu / KI-Illustration

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Alex Schwazer unter neuer Dopingermittlung: die deutsche NADA meldete einen EPO-Befund und verhängte eine vorläufige Suspendierung

Der italienische Olympiasieger im Gehen Alex Schwazer sieht sich erneut mit einem Dopingverfahren konfrontiert, nachdem die Nationale Anti Doping Agentur Deutschlands bekannt gegeben hat, dass in seinen Urin- und Blutproben Erythropoetin, bekannt als EPO, nachgewiesen wurde. Das Verfahren wurde nach seinem Auftritt bei den Deutschen Meisterschaften im Straßengehen in Kelsterbach am 26. April 2026 eröffnet, und der Fall hat besondere Resonanz, weil es sich um einen Sportler handelt, dessen Karriere bereits von zwei früheren Dopingaffären geprägt wurde.

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschlands, NADA Germany, gab am 22. Juni 2026 bekannt, dass sie gegen Alex Schwazer ein Ergebnismanagementverfahren nach dem Welt-Anti-Doping-Code, dem deutschen Nationalen Anti-Doping-Code und den Anti-Doping-Regeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes eingeleitet hat. In derselben Mitteilung erklärt die Agentur, dass gegen den Athleten eine vorläufige Suspendierung ausgesprochen wurde und dass wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen auf Grundlage des deutschen Anti-Doping-Gesetzes Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet wurde. NADA präzisierte dabei, dass EPO, eine Substanz aus der Gruppe S2 der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur, sowohl in der Urinprobe als auch in der Blutprobe nachgewiesen wurde. Eine solche Formulierung bedeutet, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, dass die zuständige Stelle aber einen Befund veröffentlicht hat, der für eine vorläufige Maßnahme und die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens ausreicht.

Der Auftritt in Kelsterbach steht nun im Mittelpunkt des Verfahrens

Nach dem offiziellen Kalender und den Ergebnissen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes fand der Wettbewerb DM Straßengehen am 26. April 2026 in Kelsterbach statt, einer Stadt im Bundesland Hessen, in der Nähe von Frankfurt am Main. World Athletics führt denselben Wettbewerb in seinen Ergebnissen als German Race Walking Championships, mit dem Standort Mörfelder Straße in Kelsterbach. Im internationalen Programm des Rennens trat Schwazer auf der Marathonstrecke im Gehen über 42,195 Kilometer an und erzielte nach Berichten von Agenturen und spezialisierten Leichtathletikquellen eine Zeit von 3:01:55. Dieses Ergebnis wurde im April als neue beste italienische Leistung auf der neuen Distanz präsentiert, doch nun ist genau dieser Auftritt zu dem verfahrensrechtlichen Punkt geworden, um den der neue Fall aufgebaut wird.

NADA Germany ging in der offiziellen Mitteilung nicht auf die sportlichen Details des Auftritts ein und nannte auch keine Umstände, die auf Absicht, die Art der Einnahme der Substanz oder eine mögliche Verteidigung des Sportlers hinweisen würden. Sie gab lediglich bekannt, dass die Substanz Erythropoetin in Proben nachgewiesen wurde, die bei den Deutschen Meisterschaften im Straßengehen entnommen worden waren, und dass deshalb ein Verfahren eingeleitet wurde. Im Anti-Doping-System markiert eine solche Mitteilung gewöhnlich den Übergang von der Phase des Laborbefunds in die Phase der rechtlichen und disziplinarischen Feststellung der Verantwortung. Bis zum Abschluss des Verfahrens bedeutet eine vorläufige Suspendierung in der Praxis, dass der Sportler nicht an Wettbewerben teilnehmen kann, auf die die Regeln Anwendung finden, sofern die zuständige Stelle nicht anders entscheidet.

Schwazer bestreitet die Einnahme verbotener Substanzen

Schwazer wies die Anschuldigung nach Bekanntgabe des Falls in Bozen öffentlich zurück und erklärte, er habe nichts Verbotenes genommen. Nach einem Bericht der Associated Press sagte er, er sei unschuldig, wolle sich dieses Mal aber nicht erneut verteidigen, weil er keine Energie mehr für einen neuen rechtlichen und psychologischen Kampf habe. In derselben Erklärung äußerte er einen Vertrauensverlust in das System und fügte hinzu, dass es ihn nicht mehr interessiere, warum sich nach seinem Verständnis solche Verfahren gerade gegen ihn wiederholten. Der Ton seines Auftritts unterschied sich deutlich von der üblichen Ankündigung eines Kampfes zum Nachweis der Unschuld: Statt einer aggressiven Verteidigung kündigte er Resignation an, verbunden mit der Behauptung, sein Gewissen sei rein.

Nach demselben Agenturbericht wird im weiteren Verlauf des Verfahrens die Analyse der B-Probe erwartet, und erwähnt wird auch eine dritte Urinprobe, die nach den Worten von Schwazers Anwalt Gerhard Brandstätter mit besonderer Genehmigung aufbewahrt wurde. Diese Angabe ist zusätzlich ungewöhnlich, weil eine dritte Probe kein Standardelement jedes Dopingverfahrens ist. Brandstätter erklärte laut Associated Press, dass gerade der Antrag auf eine zusätzliche Probe ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem System sei und dass die Verteidigung darin einen möglichen Schlüssel zum Nachweis der Unschuld des Sportlers sehe. Bis die Ergebnisse zusätzlicher Analysen und offizielle Entscheidungen veröffentlicht werden, bleibt der Unterschied zwischen dem von NADA Germany veröffentlichten Laborbefund und der endgültigen rechtlichen Einordnung des Falls bestehen.

Warum EPO im Gehen ein besonders schwerwiegender Befund ist

EPO, beziehungsweise Erythropoetin, ist im sportlichen Kontext eine der bekanntesten verbotenen Substanzen im Zusammenhang mit Ausdauer. Nach der Verbotsliste der Substanzen und Methoden der Welt-Anti-Doping-Agentur für 2026 befinden sich Erythropoetine und Wirkstoffe, die die Erythropoese beeinflussen, in der Gruppe S2, unter Peptidhormonen, Wachstumsfaktoren, verwandten Substanzen und Mimetika. WADA führt diese Klasse als jederzeit verboten, was sowohl im Wettkampf als auch außerhalb des Wettkampfs bedeutet. Der Grund ist die Wirkung von EPO auf die Bildung roter Blutkörperchen und mittelbar auf den Sauerstofftransport, was in Disziplinen, die von lang anhaltender aerober Belastung abhängen, entscheidend sein kann.

Das Gehen, besonders lange Strecken wie 20 Kilometer, 35 Kilometer oder die Marathondistanz, hängt unmittelbar von der Fähigkeit ab, ein hohes Tempo mit strenger Technik und großem Sauerstoffverbrauch aufrechtzuerhalten. Deshalb wird ein möglicher Befund einer Substanz, die die Kapazität des Sauerstofftransports in solchen Disziplinen erhöht, nicht als nebensächliches Verfahrensproblem behandelt, sondern als potenziell schwerer Regelverstoß. Im Fall Schwazer erhält dies zusätzliches Gewicht dadurch, dass nach der Mitteilung der NADA EPO in beiden Arten von Proben nachgewiesen wurde. Das bedeutet für sich genommen noch keine endgültige Entscheidung über die Verantwortung, erklärt aber, warum die deutsche Agentur sofort zu einer vorläufigen Suspendierung und zu einer Anzeige nach dem nationalen Anti-Doping-Gesetz griff.

Olympisches Gold, der Sturz in London und der lange Schatten von 2016

Schwazers sportliche Biografie ist eine der kontroversesten in der modernen Leichtathletik, weil in ihr sowohl das größte Ergebnis als auch die schwersten disziplinarischen Lasten stehen. Nach offiziellen olympischen Angaben gewann er bei den Spielen in Peking 2008 die Goldmedaille in der Disziplin 50 Kilometer Gehen und stellte dabei mit 3:37:09 einen olympischen Rekord auf. Dieser Erfolg machte ihn damals zu einem der herausragendsten Geher der Welt, und das Ergebnis von Peking blieb der zentrale Punkt seines sportlichen Ansehens. Nur vier Jahre später, vor den Olympischen Spielen in London 2012, gab das Internationale Olympische Komitee bekannt, dass Schwazer für einen Start für nicht teilnahmeberechtigt erklärt wurde, weil eine am 30. Juli 2012 in Calice in Italien entnommene Probe positiv auf rekombinantes Erythropoetin, also rhEPO, war.

In diesem Fall gestand Schwazer nach damaligen Berichten und späteren Zusammenfassungen den Dopingverstoß und erhielt eine mehrjährige Wettkampfsperre. Die Associated Press gibt im aktuellen Bericht an, dass die Strafe 45 Monate betrug. Nach seiner Rückkehr in den Sport und dem Versuch, sich für Rio 2016 zu qualifizieren, wurde ein neuer Fall im Zusammenhang mit der erneuten Analyse einer Probe aus dem Januar 2016 eröffnet. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne, CAS, gab am 11. August 2016 bekannt, dass er Schwazers Berufung gegen die vorläufige Suspendierung, die der damalige Internationale Leichtathletikverband verhängt hatte, abgewiesen und gegen ihn eine achtjährige Zeit der Nichtteilnahmeberechtigung ausgesprochen hatte. CAS erklärte damals außerdem, dass alle seine Wettkampfergebnisse ab dem 1. Januar 2016 annulliert würden, mit Folgen für Medaillen, Punkte und Preise.

Der Fall von 2016 endete nicht nur mit einer sportlichen Entscheidung. In Italien wurde später ein Strafverfahren geführt, in dem eine für Schwazer günstige Entscheidung erging, und in der Öffentlichkeit erschienen Behauptungen über eine mögliche Manipulation der Probe. Die sportrechtliche Wirkung der achtjährigen Suspendierung wurde jedoch nicht aufgehoben, und World Athletics gab 2022 bekannt, dass WADA und die Athletics Integrity Unit Analysen durchgeführt hätten, die nach ihrer Auffassung erklären, warum die Probe aus dem Jahr 2016 nicht so manipuliert worden sein konnte, wie es der Richter in Bozen geschlossen hatte. Gerade diese gegensätzlichen Deutungen machten Schwazers Fall zu einem der sensibelsten Beispiele für den Zusammenstoß von Strafverfahren, Sportschiedsgerichtsbarkeit und Vertrauen in die Anti-Doping-Infrastruktur.

Mögliche Folgen des neuen Verfahrens

Das neue deutsche Verfahren ist besonders ernst, weil es sich, falls der Befund bestätigt wird und die zuständigen Stellen einen neuen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen feststellen, um den dritten Dopingfall in der Karriere eines Sportlers handeln würde, der bereits eine Sanktionsgeschichte hat. Die Associated Press berichtet, dass Schwazer im Fall einer neuen bestätigten Schuld mit einer lebenslangen Wettkampfsperre konfrontiert sein könnte. Ein solcher Ausgang ist derzeit keine offizielle Entscheidung, sondern eine mögliche Folge, über die wegen der Regeln zu mehrfachen Verstößen und der Schwere der im Befund genannten Substanz gesprochen wird. Solange das Verfahren läuft, ist es rechtlich am genauesten, von einem möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen, einer vorläufigen Suspendierung und dem Nachweis einer verbotenen Substanz zu sprechen, den NADA Germany veröffentlicht hat.

Andererseits könnte Schwazers Ankündigung, sich nicht aktiv zu verteidigen, die Dynamik des Falls verändern. In Anti-Doping-Verfahren nutzen Sportler gewöhnlich das Recht auf Analyse der B-Probe, eine Stellungnahme, die Vorlage medizinischer Unterlagen, die Anfechtung des Verfahrens der Entnahme oder Aufbewahrung von Proben sowie letztlich eine Berufung vor sportschiedsgerichtlichen Stellen. Wenn der Sportler tatsächlich auf einen solchen Kampf verzichtet, könnte das Verfahren kürzer und weniger erschöpfend sein, doch die Öffentlichkeit bliebe ohne einen Teil der Antworten, die sich gewöhnlich durch ein kontradiktorisches Verfahren eröffnen. Gerade deshalb schafft die Aussage, er sei unschuldig, werde sich aber nicht verteidigen, eine ungewöhnliche Situation: Er bestreitet die Anschuldigung öffentlich, kündigt aber an, keine Energie in den institutionellen Weg des Nachweises zu investieren.

Ein Fall, der über eine Karriere hinausgeht

Schwazers neuer Fall wirft erneut die Frage auf, wie im Spitzensport zugleich die Integrität des Wettbewerbs, die Rechte der Sportler und das Vertrauen der Öffentlichkeit geschützt werden. Das Anti-Doping-System beruht auf Tests, akkreditierten Laboren, Regeln zur Beweiskette bei Proben und der Möglichkeit der Berufung, aber seine Glaubwürdigkeit in den Augen der Öffentlichkeit hängt häufig auch davon ab, wie verständlich und transparent die Entscheidungen begründet werden. In diesem Fall besteht zusätzliche Sensibilität, weil der Sportler einerseits einen gestandenen Dopingverstoß aus dem Jahr 2012 und eine bestätigte sportliche Sanktion aus dem Jahr 2016 hat, andererseits aber langjährige Behauptungen, dass der zweite Fall ungerecht gewesen sei. Deshalb wird die neue Entscheidung nicht nur als technische Frage eines einzelnen Befunds betrachtet werden, sondern auch als Test der Fähigkeit des Systems, der Öffentlichkeit jeden Schritt klar zu erklären.

Für die Weltleichtathletik und das Gehen kommt der Fall in einem Moment, in dem Ausdauerdisziplinen weiterhin unter verstärkter Beobachtung der Anti-Doping-Stellen stehen. Wenn das Verfahren einen Verstoß bestätigt, könnte Schwazers Karriere mit einer der schwersten möglichen Sanktionen im Sport enden. Wenn zusätzliche Analysen oder das rechtliche Verfahren zu einem anderen Ergebnis führen, werden neue Fragen zu Proben, Verfahren und der Art der Kommunikation von Anti-Doping-Stellen aufkommen. Bis dahin bleibt die von der deutschen NADA offiziell veröffentlichte Tatsache bestehen: Gegen Alex Schwazer wurde wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach einem EPO-Befund in Urin und Blut ein Verfahren eingeleitet, und der Olympiasieger von Peking 2008 wurde vorläufig suspendiert.

Quellen:
- Nationale Anti Doping Agentur Deutschlands, NADA Germany – offizielle Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens gegen Alex Schwazer, die vorläufige Suspendierung, den EPO-Befund in Blut und Urin sowie die Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (Link)
- Associated Press / ESPN – Bericht mit Aussagen von Alex Schwazer und seines Anwalts, Angaben zur B-Probe, zur dritten Probe und zu möglichen Folgen des Verfahrens (Link)
- Deutscher Leichtathletik-Verband, leichtathletik.de – offizielle Daten zum Wettbewerb DM Straßengehen, der am 26. April 2026 in Kelsterbach stattfand (Link)
- World Athletics – Ergebnisse und Kalendereintrag des Wettbewerbs German Race Walking Championships in Kelsterbach am 26. April 2026 (Link)
- LaPresse – Bericht über Schwazers Auftritt in Kelsterbach, die Zeit von 3:01:55 und die italienische Bestleistung auf der Marathonstrecke im Gehen (Link)
- Welt-Anti-Doping-Agentur – Verbotsliste der Substanzen und Methoden für 2026 sowie die Einstufung von Erythropoetin in Gruppe S2 (Link)
- Internationales Olympisches Komitee, Olympics.com – offizielle Mitteilung über den Ausschluss von Alex Schwazer von den Olympischen Spielen London 2012 wegen eines positiven Befunds auf rhEPO (Link)
- Olympics.com – offizielle olympische Ergebnisse der Disziplin 50 Kilometer Gehen der Männer bei den Spielen in Peking 2008 (Link)
- Internationaler Sportgerichtshof, CAS – Mitteilung aus dem Jahr 2016 über die Abweisung von Schwazers Berufung und die Verhängung einer achtjährigen Zeit der Nichtteilnahmeberechtigung (Link)
- World Athletics – Mitteilung aus dem Jahr 2022 über die Position von World Athletics, WADA und der Athletics Integrity Unit in Bezug auf die Behauptungen zur Probe aus dem Jahr 2016 (Link)

Hinweis: Bei der Erstellung dieser Inhalte wurden Werkzeuge der künstlichen Intelligenz verwendet. Die Inhalte wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

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