Die UEFA begrenzt den VAR und wählt einen anderen Weg als die FIFA: Ab der Saison 2026/27 gibt es kein "erneutes Schiedsrichtern" aus dem Videoraum
Vor Beginn der Saison 2026/27 hat sich die UEFA auf einen gemeinsamen europäischen Ansatz für den Einsatz der Videoassistenz, die Disziplin und Maßnahmen gegen Zeitspiel verständigt. Die höchsten Schiedsrichterverantwortlichen aller 55 nationalen Verbände trafen sich mit der Schiedsrichterführung der UEFA und einem Vertreter des International Football Association Board, IFAB. Anschließend gab der europäische Dachverband bekannt, dass der VAR nur eingreifen darf, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters auf dem Spielfeld eindeutig falsch ist oder wenn ein klarer und wichtiger Vorfall übersehen wurde. Im Mittelpunkt steht weder die Abschaffung der Technologie noch die Einschränkung der formellen Liste der überprüfbaren Situationen, sondern die Rückkehr zur ursprünglichen Eingriffsschwelle. Die UEFA betont, dass der Videoassistent den Hauptschiedsrichter unterstützen muss und nicht als zweiter Schiedsrichter fungieren darf, der aus dem Kontrollraum jeden Kontakt, jede Handbewegung oder jede Nuance der Intensität eines Vergehens erneut bewertet.
Die Vereinbarung wurde am 28. Juli 2026 bekannt gegeben und stand unter dem Vorsitz von UEFA-Schiedsrichterdirektor Roberto Rosetti. Seinen Worten zufolge ist die Abstimmung aller 55 Verbände ein wichtiger Schritt zu einer einheitlicheren Auslegung der Fußballregeln in nationalen und kontinentalen Wettbewerben. Die UEFA ist der Ansicht, dass klarere Standards Spielern, Vereinen, Fans und anderen Beteiligten das Verständnis der Entscheidungen erleichtern sollen. In der Praxis wird die Konsequenz der größte Test sein: Dieselbe Eingriffsschwelle muss in verschiedenen Ligen, Qualifikationswettbewerben und europäischen Pokalwettbewerben gelten, unabhängig von der Anzahl der Kameras, der Bedeutung des Spiels oder dem Druck, der einen bestimmten Vorfall begleitet.
Der "klare und offensichtliche Fehler" wird wieder zur tatsächlichen Schwelle
Die Botschaft der UEFA über einen "Neustart" des VAR geht auf die Unzufriedenheit mit Überprüfungen zurück, die lange dauern und in der Analyse von Einzelheiten enden, die der Schiedsrichter auf dem Spielfeld vernünftigerweise nicht anders hätte beurteilen können. In ihrer offiziellen Mitteilung erklärt die europäische Organisation, dass langwierige, nahezu mikroskopische Überprüfungen häufig ein Zeichen dafür seien, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht klar und offensichtlich falsch war. Solche Analysen sollten daher begrenzt werden. Das bedeutet nicht, dass eine komplexe Situation niemals mehrfach überprüft werden darf, sondern dass die Dauer und die Notwendigkeit, nach dem entscheidenden Einzelbild zu suchen, den VAR darauf hinweisen müssen, dass möglicherweise kein ausreichend starker Grund für eine Änderung der Entscheidung vorliegt.
Nach dem geltenden IFAB-Protokoll muss der Schiedsrichter auf dem Spielfeld weiterhin eine ursprüngliche Entscheidung treffen, als gäbe es die Videoassistenz nicht, außer bei einem schwerwiegenden Vorfall, den kein Mitglied des Schiedsrichterteams gesehen hat. Der VAR überprüft anschließend automatisch Situationen im Zusammenhang mit einem Tor, einem Strafstoß, einer direkten Roten Karte und einer Identitätsverwechslung, empfiehlt eine Überprüfung jedoch erst, wenn die Bilder auf einen wahrscheinlich klaren und offensichtlichen Fehler oder einen schwerwiegend übersehenen Vorfall hindeuten. Bei subjektiven Beurteilungen, etwa der Intensität eines Tacklings, eines strafbaren Handspiels oder des Einflusses eines im Abseits stehenden Spielers, verbleibt die endgültige Entscheidung nach der Überprüfung am Spielfeldrand grundsätzlich beim Hauptschiedsrichter. Die UEFA möchte nun verhindern, dass sich dieses Verfahren in die Suche nach einer theoretisch "perfekten" Entscheidung verwandelt, die eine in Echtzeit getroffene, vertretbare Einschätzung aufhebt.
Wichtig ist auch, was sich durch den neuen Ansatz nicht ändert. Der VAR wird wichtige Situationen weiterhin überprüfen, und der Schiedsrichter wird nicht gezwungen sein, an einer Entscheidung festzuhalten, wenn die Aufnahme eindeutig das Gegenteil zeigt. Die Änderung ist in erster Linie operativer Natur: Zweifel allein reichen für einen Eingriff nicht aus, und eine Zeitlupenaufnahme darf nicht automatisch stärker gewichtet werden als der Ablauf in normaler Geschwindigkeit. Das IFAB-Protokoll legt ausdrücklich fest, dass Zeitlupenaufnahmen grundsätzlich für Tatsachen verwendet werden, beispielsweise für die Stelle eines Kontakts oder die Position eines Spielers, während die normale Geschwindigkeit zur Beurteilung der Intensität und Natürlichkeit einer Bewegung dient.
Neue Befugnisse bestehen, aber die UEFA will keine grenzenlose Ausweitung der Eingriffe
Die Regeln für die Saison 2026/27 erweitern dennoch mehrere Bereiche, in denen der Videoassistent helfen kann. Das IFAB hat die Überprüfung einer eindeutig falschen zweiten Gelben Karte, die zu einem Platzverweis geführt hat, eine weitergehende Korrektur von Identitätsverwechslungen sowie die Möglichkeit genehmigt, einen fälschlicherweise zugesprochenen Eckstoß zu überprüfen. Bei der zweiten Gelben Karte ist die Befugnis asymmetrisch: Der VAR darf eine eindeutig zu Unrecht vergebene zweite Gelbe Karte und die daraus folgende Rote Karte korrigieren, darf aber nicht nachträglich nach einem übersehenen Vergehen suchen, das eine zweite Gelbe Karte verdient hätte. Auf diese Weise wird ein offensichtliches Unrecht korrigiert, durch das eine Mannschaft nur noch mit zehn Spielern weiterspielen muss, ohne die Tür für eine Videoanalyse jeder möglichen Gelben Karte zu öffnen.
In ihrem Rundschreiben vom 2. Juli bestätigte die UEFA, dass sie die Option zur Überprüfung eines eindeutig zu Unrecht zugesprochenen Eckstoßes nutzen wird, allerdings nur, wenn die Entscheidung sofort und ohne Verzögerung der Spielfortsetzung korrigiert werden kann. Diese Ergänzung zeigt die Grenze des europäischen Modells: Die Technologie wird akzeptiert, wenn sie eine überprüfbare Tatsache schnell korrigiert, sollte jedoch keine neue Reihe von Unterbrechungen verursachen. Ein zu Unrecht zugesprochener Eckstoß kann unmittelbar zu einem Tor führen, weshalb die UEFA der Ansicht ist, dass eine kurze und eindeutige Überprüfung die Ordnungsmäßigkeit des Spiels schützen kann. Würde die Überprüfung eine lange Suche aus mehreren Blickwinkeln erfordern, wäre die grundlegende Voraussetzung für einen Eingriff nicht mehr erfüllt.
Europa führt wegen des Bedeckens des Mundes keine automatische Rote Karte ein
Der deutlichste Unterschied zwischen der UEFA und dem bei der Weltmeisterschaft 2026 angewandten Ansatz betrifft zwei optionale Disziplinarbestimmungen, die das IFAB im April auf Vorschlag der FIFA genehmigt hat. Die erste ermöglicht es den Veranstaltern eines Wettbewerbs, einen Spieler mit der Roten Karte zu bestrafen, wenn er während einer Auseinandersetzung mit einem Gegner den Mund bedeckt, um unangemessene, beleidigende oder diskriminierende Äußerungen zu verbergen. Die zweite ermöglicht den Ausschluss eines Spielers, der aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung das Spielfeld verlässt, sowie die Bestrafung einer offiziellen Person, die zu einem solchen Verlassen auffordert. Die FIFA wandte diese Maßnahmen bei der Weltmeisterschaft an, doch das IFAB schrieb sie nicht für jeden Wettbewerb verbindlich vor.
Die UEFA hat offiziell bestätigt, dass sie in ihren Wettbewerben das bloße Bedecken des Mundes nicht als automatisches Vergehen für eine Rote Karte behandeln wird. Der Schiedsrichter kann weiterhin eine Gelbe Karte zeigen, wenn er zu der Einschätzung gelangt, dass ein Spieler seine Kommunikation absichtlich verbirgt und sich dadurch unsportlich verhält. Darüber hinaus verhindert die Entscheidung auf dem Spielfeld keine nachträgliche Disziplinaruntersuchung, wenn Meldungen, Aufnahmen, Zeugenaussagen oder andere Beweise für Beleidigungen und Diskriminierung vorliegen. Damit versucht die UEFA, eine Situation zu vermeiden, in der allein die Geste, ohne Beweis für den Inhalt der gesprochenen Worte, während des Spiels automatisch zur schwersten Strafe führen würde. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit eines ernsthaften Verfahrens gegen tatsächliche Misshandlungen bestehen.
Während der Gruppenphase der Weltmeisterschaft gab die FIFA bekannt, dass in den ersten 72 Spielen nur eine der bis dahin zehn gezeigten Roten Karten mit dem Bedecken des Mundes bei einer Auseinandersetzung mit einem Gegner zusammenhing. Diese Angabe beendet die Diskussion über die Berechtigung der Regel nicht, zeigt jedoch, dass die Maßnahme bereits in einem Wettbewerbsumfeld angewandt wurde, bevor die UEFA ihren eigenen Ansatz endgültig bestätigte. Die europäische Organisation hat daher nicht das Ziel des Kampfes gegen Diskriminierung verworfen, sondern die automatische Annahme, dass eine bestimmte Geste für sich allein zwingend einen Platzverweis bedeuten müsse.
Auch das Verlassen des Spielfelds aus Protest ist für sich genommen kein automatischer Platzverweis
Die UEFA wird ebenfalls nicht von der Option Gebrauch machen, nach der das Verlassen des Spielfelds aus Protest für sich genommen ein Vergehen ist, das mit der Roten Karte bestraft wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mannschaften Spiele ungestraft unterbrechen oder die Spielfortsetzung verweigern können. Im Rundschreiben wird an den Grundsatz erinnert, dass eine Mannschaft, die dafür verantwortlich ist, dass ein Spiel nicht fortgesetzt werden kann oder abgebrochen wird, einschließlich des Falls, dass sie weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat, die Begegnung gemäß den Regeln des jeweiligen Wettbewerbs grundsätzlich verliert. Die UEFA erklärt, dass das weiter gefasste Prinzip der Verantwortung für einen Spielabbruch bereits in ihren Wettbewerbsbestimmungen verankert ist.
Der Unterschied besteht somit zwischen einer automatischen individuellen Strafe und den Folgen kollektiven Verhaltens. Ein Spieler, der das Spielfeld aus Protest verlässt, wird nicht zwangsläufig allein wegen dieser Handlung sofort des Feldes verwiesen. Der Schiedsrichter und die Disziplinarorgane können jedoch weiterhin auf unsportliches Verhalten, die Verweigerung der Spielfortsetzung, Beleidigungen oder die Gefährdung der Ordnungsmäßigkeit der Begegnung reagieren. Macht eine Mannschaft durch ihr Verhalten eine Fortsetzung unmöglich, können die Folgen erheblich schwerwiegender sein als eine individuelle Karte, darunter eine Spielwertung zugunsten des Gegners und zusätzliche Disziplinarmaßnahmen.
Strenge Regeln gegen Zeitspiel bleiben ein gemeinsamer Nenner
Während sich die UEFA bei den beiden optionalen Bestimmungen über Rote Karten vom Ansatz der FIFA abgrenzt, übernimmt sie vollständig das Maßnahmenpaket, mit dem das IFAB die effektive Spielzeit erhöhen möchte. Bei Einwürfen und Abstößen beginnt der Schiedsrichter ein sichtbares Herunterzählen von fünf Sekunden, wenn er feststellt, dass der ausführende Spieler übermäßig Zeit vergeudet. Ist der Ball nach Ablauf des Herunterzählens nicht im Spiel, erhält der Gegner den Einwurf. Bei einer zu langen Ausführung des Abstoßes wird der gegnerischen Mannschaft ein Eckstoß zugesprochen. Das Herunterzählen beginnt somit nicht automatisch bei jeder Unterbrechung, sondern erst, wenn der Schiedsrichter eine unnötige Verzögerung feststellt.
Bei einer Auswechslung muss der das Spielfeld verlassende Spieler dieses innerhalb von zehn Sekunden nach der Anzeige seiner Nummer auf der Tafel oder nach dem Zeichen des Schiedsrichters verlassen. Tut er dies nicht, muss er das Spielfeld dennoch verlassen, der Ersatzspieler darf jedoch nicht sofort eintreten. Sein Eintritt wird bis zur ersten Unterbrechung aufgeschoben, nachdem eine Minute Spielzeit vergangen ist. Bei Verletzungen gilt grundsätzlich, dass ein Spieler, dessen Untersuchung oder Behandlung auf dem Spielfeld zu einer Spielunterbrechung geführt hat, das Spielfeld verlassen und nach der Spielfortsetzung eine Minute außerhalb bleiben muss, vorbehaltlich der im Protokoll vorgesehenen Ausnahmen. Ziel ist es, den Anreiz zur taktischen Unterbrechung des Spielrhythmus zu beseitigen und dem medizinischen Personal zugleich die Durchführung der Untersuchung außerhalb des Spielfelds zu ermöglichen.
Nach den 72 Spielen der Gruppenphase der Weltmeisterschaft bewertete die FIFA diese Maßnahmen als sehr wirksam. Nach Angaben des obersten FIFA-Schiedsrichterverantwortlichen Pierluigi Collina hielt nur ein ausgewechselter Spieler die Zehn-Sekunden-Frist nicht ein. Vier Überschreitungen des Herunterzählens bei Abstößen führten zu Eckstößen für den Gegner, und elf zu langsam ausgeführte Einwürfe dazu, dass der Ball der gegnerischen Mannschaft zugesprochen wurde. Die UEFA hat daher eine strenge und einheitliche Anwendung der neuen Regeln angekündigt, da sie davon ausgeht, dass eine klar festgelegte Folge Zeitspiel wirksamer reduzieren kann als allgemeine Verwarnungen und die spätere Nachspielzeit.
Der Kapitän bleibt das Bindeglied zwischen Spielern und Schiedsrichter
Die dritte Säule des europäischen Ansatzes ist die Stärkung des Protokolls, nach dem der Kapitän mit dem Hauptschiedsrichter über wichtige Entscheidungen spricht. Die UEFA führte dieses Modell bei der Europameisterschaft 2024 ein und weitete es anschließend auf ihre Vereinswettbewerbe aus. Der Schiedsrichter kann eine wichtige Entscheidung erklären, einschließlich dessen, was mit dem VAR überprüft wurde. Die Erläuterung richtet sich jedoch an den Kapitän, der sich ruhig und respektvoll an ihn wenden muss. Gleichzeitig übernimmt der Kapitän die Verantwortung dafür, seine Mitspieler vom Schiedsrichter fernzuhalten und das Umringen der Spieloffiziellen zu verhindern.
Ist der Kapitän Torhüter und befindet er sich weit vom Geschehen entfernt, bestimmt die Mannschaft einen Feldspieler, der sich dem Schiedsrichter nähern darf. Andere Spieler, die die Anweisung missachten, den Schiedsrichter umringen oder in unangemessener Weise protestieren, können eine Gelbe Karte erhalten. Die UEFA ist der Ansicht, dass dieses System die Kommunikation und das Erscheinungsbild des Spiels verbessert hat. Die Vereinbarung für die Saison 2026/27 sieht eine weitere Stärkung dieses Modells vor. Auch die aktuellen Richtlinien des IFAB beruhen darauf, dass sich nach wichtigen Vorfällen nur ein Spieler jeder Mannschaft, in der Regel der Kapitän, an den Schiedsrichter wendet. Ab dem 1. Juli 2027 wird ein solches Protokoll in allen Wettbewerben verpflichtend sein.
Was sich in europäischen Stadien tatsächlich ändern wird
Für die Zuschauer dürfte die sichtbarste Veränderung in kürzeren Wartezeiten nach strittigen Situationen und einer klareren Grenze zwischen einer Überprüfung und einem formellen Review bestehen. Die meisten Überprüfungen werden weiterhin unbemerkt stattfinden, ohne dass der Schiedsrichter zum Monitor geht. Zeigen die Aufnahmen keinen offensichtlichen Fehler, soll das Spiel ohne lange Unterbrechung und ohne den Versuch fortgesetzt werden, jeden Kontakt in eine neue Schiedsrichterentscheidung zu verwandeln. Gleichzeitig könnten schnelle sachliche Korrekturen, darunter ein eindeutig zu Unrecht zugesprochener Eckstoß, häufiger werden, wenn das technische System sie vor der Spielfortsetzung bestätigt.
Für Spieler und Trainer ist die Botschaft zweigeteilt. Die UEFA schwächt den Automatismus bei den beiden umstrittensten Disziplinaroptionen ab, verschärft jedoch die Kontrolle von Verhaltensweisen, die das Spiel verlangsamen oder Druck auf die Schiedsrichter ausüben. Das Bedecken des Mundes und das Verlassen des Spielfelds führen ohne zusätzliche Beurteilung nicht automatisch zu einer Roten Karte. Unsportliches Verhalten, Diskriminierung, die Verweigerung des Spiels und das Umringen des Schiedsrichters bleiben jedoch strafbar. Bei Einwürfen, Abstößen, Auswechslungen und Verletzungen wird der Spielraum für taktisches Zeitspiel deutlich kleiner, weil die Folgen nun unmittelbar und messbar sind.
Die Vereinbarung zwischen der UEFA und allen 55 Verbänden beseitigt nicht die Möglichkeit unterschiedlicher Entscheidungen in subjektiven Situationen, versucht jedoch, die Unterschiede in der Methodik zu verringern. Entscheidend für den europäischen VAR-"Neustart" wird nicht die Zahl der aufgehobenen Entscheidungen sein, sondern die Fähigkeit des VAR, schnell zu erkennen, wann er eingreifen muss, und ebenso schnell auf einen Eingriff zu verzichten, wenn die Schwelle eines klaren und offensichtlichen Fehlers nicht erreicht ist. Die UEFA hat für die kommenden Wochen zusätzliche Anweisungen angekündigt. Die vollständige Wirkung des neuen Kurses wird sich daher erst nach den ersten Spieltagen der europäischen und nationalen Wettbewerbe in der Saison 2026/27 beurteilen lassen.
Quellen:
- UEFA - Vereinbarung der Schiedsrichterverantwortlichen aller 55 Verbände, Richtlinien für den VAR, Maßnahmen gegen Zeitspiel und Zusammenarbeit mit den Kapitänen (Link)
- UEFA, Rundschreiben 46/2026 - Anwendung optionaler IFAB-Regeln in UEFA-Wettbewerben, darunter Eckstöße, das Bedecken des Mundes und das Verlassen des Spielfelds (Link)
- FIFA und IFAB - Maßnahmenpaket für die Saison 2026/27 zur Beschleunigung des Spiels, zu Auswechslungen, Verletzungen und zur Erweiterung des VAR-Protokolls (Link)
- FIFA und IFAB - Entscheidung über optionale Rote Karten für das Bedecken des Mundes und das Verlassen des Spielfelds aus Protest (Link)
- IFAB - offizielles VAR-Protokoll für die Saison 2026/27 und Grenzen der Eingriffe des Videoassistenten (Link)
- FIFA - Collinas Bewertung der Anwendung der neuen Regeln während der Gruppenphase der Weltmeisterschaft 2026 (Link)
- UEFA und IFAB - Kommunikationsregeln, nach denen der Kapitän mit dem Schiedsrichter spricht und für das Verhalten seiner Mitspieler verantwortlich ist (Link)