Glavina stellte das neue Gastgewerbegesetz vor: Der Staat führt eine strengere Kontrolle der Kurzzeitvermietung und eine digitale Registrierung von Unterkünften ein
Der Minister für Tourismus und Sport, Tonči Glavina, stellte am 17. April 2026 den Entwurfsvorschlag des neuen Gastgewerbegesetzes vor, ein Dokument, mit dem die Regierung einen festeren regulatorischen Rahmen für den Markt der Unterkünfte, des Gastgewerbes und der begleitenden touristischen Dienstleistungen schaffen will. Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen die Bekämpfung der nicht registrierten Kurzzeitvermietung, die Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen der Kurzzeitvermietung von Unterkünften, die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie Änderungen im System der Kategorisierung von Objekten. Es handelt sich um einen der wichtigeren Eingriffe in die Tourismusgesetzgebung der letzten Jahre, insbesondere weil damit versucht wird, auf mehrere parallele Probleme zu reagieren: das Wachstum plattformbasierter Unterkünfte, den unlauteren Wettbewerb auf dem Markt, die administrative Unübersichtlichkeit und das immer ausgeprägtere Bedürfnis des Staates, die tatsächliche Lage im Sektor präziser zu verfolgen.
Das geltende Gastgewerbegesetz wurde 2015 verabschiedet und seitdem neunmal geändert und ergänzt. In der Zwischenzeit hat sich der kroatische Tourismusmarkt erheblich verändert. Die Kurzzeitvermietung privater Unterkünfte ist stark gewachsen, digitale Plattformen sind zum dominierenden Kanal für Werbung und Buchungen geworden, und die öffentlichen Behörden haben immer offener vor der Grauzone der Geschäftstätigkeit gewarnt, also vor Situationen, in denen Unterkünfte ohne gültigen Bescheid oder außerhalb der Regeln vermietet werden, die für registrierte Dienstleister gelten. Das Ministerium für Tourismus und Sport behauptet daher, dass partielle Änderungen nicht mehr ausreichen und dass ein neues, umfassendes Gesetz erforderlich ist, das die bisherigen Änderungen zusammenführt und das System an die europäischen Regeln und die inländischen Entwicklungsziele anpasst.
Die zentrale Botschaft des Gesetzes: Schlag gegen nicht registrierte Unterkünfte
Der größte politische und operative Schwerpunkt wurde auf den Kampf gegen die nicht registrierte Kurzzeitvermietung gelegt. Minister Glavina stellte den Vorschlag als den bislang ernsthaftesten Versuch des Staates vor, den Raum für die schwarze und graue Wirtschaft im Tourismussektor zu verringern. Dem Entwurf zufolge wird ein einheitliches Registrierungsverfahren für Vermieter sowie eine verpflichtende Registrierungsnummer für jede Unterkunftseinheit eingeführt. Genau diese Nummer soll zum Schlüsselpunkts des neuen Systems werden, denn ohne sie sollte Werbung auf Internetplattformen nicht möglich sein.
Ein solches Modell ist eng mit der europäischen STR-Verordnung verbunden, also mit der Verordnung (EU) 2024/1028, die den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, ein zuverlässigeres System zur Erhebung und zum Austausch von Daten über Kurzzeitvermietungen einzurichten. Ziel der Verordnung ist nicht nur eine administrative Erfassung, sondern die Schaffung eines standardisierten Rahmens, in dem die zuständigen Behörden genauer feststellen können, wer vermietet, welche Einheit vermietet wird und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird. Die europäischen Regeln gelten ab dem 20. Mai 2026, sodass das kroatische Gesetz zu einem Zeitpunkt erscheint, zu dem der Staat seinen eigenen Umsetzungsmechanismus sicherstellen muss. Das Ministerium betont dabei, dass mit der Registrierungsnummer und der digitalen Überwachung von Anzeigen der Raum für die Praxis geschlossen werden soll, in der auf dem Markt Objekte erscheinen, die formal nicht erfasst sind und dennoch mit legalen Vermietern konkurrieren.
Für registrierte Vermieter sollten die neuen Regeln, zumindest nach der Auslegung der Vorschlagenden, gerechtere Marktbedingungen bedeuten. Diejenigen, die bereits gesetzeskonform tätig sind, warnen seit Jahren davor, dass nicht registrierte Unterkünfte die Preise drücken, die Kosten für Gebühren und Steuern vermeiden und ein Ungleichgewicht unter den Dienstleistern schaffen. Andererseits bringt das neue Modell für einen Teil des Marktes auch zusätzliche Verpflichtungen mit sich, insbesondere bei der Anpassung an die digitale Registrierung, der Abstimmung der Dokumentation und der Verfolgung neuer Verfahren. Gerade der Inhalt der öffentlichen Konsultation wird zeigen, ob der Sektor diese Maßnahmen in erster Linie als Instrument zur Ordnung des Marktes oder als neue administrative Belastung wahrnehmen wird.
Ein breiterer Kreis der Aufsicht: Neben der Inspektion werden auch die Zollverwaltung und kommunale Ordnungskräfte einbezogen
Eine der praktisch bedeutendsten Neuerungen betrifft die Aufsicht. Nach dem vom Ministerium für Tourismus und Sport vorgestellten Vorschlag wäre die Aufsicht über die Erbringung gastgewerblicher Dienstleistungen ohne erlangten Bescheid nicht mehr nur Aufgabe des Staatlichen Inspektorats. In die Durchführung würden auch die Zollverwaltung und kommunale Ordnungskräfte einbezogen. Eine solche Ausweitung der Zuständigkeiten deutet darauf hin, dass der Staat das Problem der nicht registrierten Tätigkeit breiter als bisher behandeln will, also touristische, fiskalische und lokale Aufsicht miteinander verknüpfen möchte.
Diese Änderung hat mehrere mögliche Folgen. Erstens steigt die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung illegaler Geschäftstätigkeit, weil sich der Kontrollmechanismus nicht mehr ausschließlich auf eine Institution stützt. Zweitens erhält die lokale Ebene eine größere operative Rolle, was in Destinationen mit großem Druck durch Kurzzeitvermietung wichtig ist. Drittens wird die Botschaft gestärkt, dass nicht registrierte Vermietung nicht nur als administratives Versäumnis betrachtet wird, sondern auch als Frage eines fairen Marktes, fiskalischer Disziplin und des Umgangs mit dem Raum. Das Staatliche Inspektorat hat bereits jetzt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufsicht über das Gastgewerbe, die nicht registrierte Erbringung von Dienstleistungen und die Tourismusabgabe, doch die Einbeziehung zusätzlicher Stellen weist auf die Absicht hin, die Umsetzung des Gesetzes schneller und vor Ort sichtbarer zu machen.
Digitalisierung der Verfahren und das Zentrale Register als Rückgrat des neuen Systems
Die zweite große Säule der Reform ist die Digitalisierung. Das Ministerium kündigt an, dass alle Verwaltungsverfahren, von der Einreichung von Anträgen auf Kategorisierung bis zur Erteilung von Bescheiden, digital über das Zentrale Register geführt würden. Formal betrachtet handelt es sich um eine Modernisierung der Verwaltung; inhaltlich ist es ein Versuch, Daten zusammenzuführen, die bisher oft über verschiedene Verfahren, Ebenen der Staatsgewalt und Register verstreut waren.
Für Gastwirte und Vermieter könnte das digitale System eine schnellere Antragstellung, weniger physische Besuche bei Institutionen und eine klarere Nachverfolgbarkeit des Verfahrensstatus bringen. Für den Staat und die zuständigen Stellen bedeutet ein solches Register eine leichtere Verknüpfung von Daten über das Objekt, die Kategorie, den Bescheid, die Gebühren und mögliche Unregelmäßigkeiten. In der Theorie eröffnet dies Raum für ein transparenteres und effizienteres System. In der Praxis wird jedoch viel von der technischen Umsetzung, der Interoperabilität der Datenbanken und davon abhängen, wie einfach das System für Nutzer sein wird, die nicht an komplexere digitale Verfahren gewöhnt sind. Die kroatische öffentliche Verwaltung hat in den letzten Jahren die digitalen Dienste erheblich ausgebaut, doch die Erfahrung zeigt, dass der Erfolg solcher Reformen nicht nur von der Vorschrift, sondern auch von der Qualität der Umsetzung abhängt.
Die Rekategorisierung wird für Apartments, Zimmer und Ferienhäuser regelmäßiger
Der Gesetzesvorschlag bringt auch eine neue Dynamik der Rekategorisierung, was insbesondere für das Segment privater und kleinerer Unterkünfte wichtig ist. Für die Gruppe der sonstigen gastgewerblichen Beherbergungsobjekte, zu denen Zimmer, Apartments, Studio-Apartments und Ferienhäuser gehören, wird eine verpflichtende Rekategorisierung alle zehn Jahre eingeführt. Für Hostels, Bergsteiger- und Jagdhütten, Nachtquartiere und ähnliche Objekte ist ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Für Vermieter wird nach der Anpassung an die neue Verordnung ebenfalls die Pflicht zur Rekategorisierung alle zehn Jahre eingeführt. Gleichzeitig wird für Hotels und Campingplätze die Frist verlängert, sodass statt der bisherigen Rekategorisierung alle vier Jahre künftig alle fünf Jahre eine Rekategorisierung durchgeführt würde.
Diese Neuverteilung der Fristen zeigt, dass das Ministerium eine stärkere Qualitätsaufsicht auf jenen Teil des Marktes richten will, der in den letzten Jahren am stärksten gewachsen ist und bei dem die Unterschiede zwischen der formalen Kategorie und dem tatsächlichen Zustand des Objekts oft Gegenstand von Diskussionen sind. Die Idee ist laut den Worten des Ministers, dass die Kategorisierung kein einmaliger administrativer Akt sein soll, sondern ein Instrument, das tatsächlich den aktuellen Zustand des Objekts und das Niveau der Einhaltung von Standards widerspiegelt. Damit wird zugleich der Verbraucher geschützt und versucht, die durchschnittliche Qualität des Angebots zu erhöhen. Für einen Teil der Vermieter wird dies zusätzliche Investitionen in die Ausstattung und Anpassung bedeuten, während andere diese Änderungen wahrscheinlich als eine Möglichkeit begrüßen werden, dass der Markt qualitativ hochwertige und vernachlässigte Angebote klarer voneinander unterscheidet.
Wohnobjekte, Agrotourismus und die Neudefinition einzelner Geschäftsregeln
Neben den Fragen der Aufsicht und Registrierung sieht der Entwurf auch mehrere gezielte Eingriffe in die bestehenden Geschäftsregeln vor. Zu den auffälligeren Bestimmungen gehört die Streichung der Möglichkeit, Gastwirten in Wohnobjekten für Apartments und Zimmer Bescheide zu erteilen. Obwohl die endgültige Auslegung dieser Bestimmung vom normativen Text und der Begründung in der Konsultation abhängen wird, ist die politische Botschaft klar: Der Staat will präziser abgrenzen, was im Wohnungsbestand zulässig ist und was zum klassischen Gastgewerbe gehört.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, dass ein Gastwirt, der als landwirtschaftlicher Betrieb im Register der Landwirte eingetragen ist, sei es als Handelsgesellschaft, Handwerksbetrieb oder in einer anderen Form, auch eine kommerzielle Bezeichnung wie touristischer landwirtschaftlicher Betrieb oder Agrotourismus verwenden kann. Dieser Teil des Vorschlags ist besonders wichtig für den ländlichen und kontinentalen Tourismus, weil er solchen Subjekten einen klareren identitätsbezogenen und marktbezogenen Rahmen gibt. Kroatien bemüht sich seit Jahren, die Streuung des touristischen Angebots außerhalb der Küste und der Hauptsaison zu stärken, sodass jede normative Präzisierung, die die Wiedererkennbarkeit des agrotouristischen Angebots erleichtert, auch eine Entwicklungsdimension hat.
Energiegetränke und Tourismusabgabe als zusätzliche Regulierungspunkte
Der Gesetzesentwurf sieht auch ein Verbot des Ausschenkens beziehungsweise des Zulassens des Konsums von Energiegetränken in gastgewerblichen Objekten vor. Dies ist eine Maßnahme, die den engen Rahmen der Tourismusverwaltung verlässt und in den Bereich des Verbraucherschutzes und der öffentlichen Gesundheit eintritt, weshalb sie gerade deshalb wahrscheinlich einen Teil der breiteren öffentlichen Debatte anziehen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Ministerium das Verbot als Teil des Pakets neuer Lösungen angekündigt, aber die weitere Diskussion wird zeigen, auf welche Arten von Objekten, Altersgruppen oder Situationen sich die Bestimmung konkret beziehen wird und wie ihre Umsetzung in der Praxis aussehen wird.
Zusätzlich wird auch ein neuer Grund für den Entzug des Bescheids für einen Gastwirt und Vermieter vorgeschrieben, wenn festgestellt wird, dass er die Tourismusabgabe nicht zahlt. Diese Bestimmung fügt sich in die breitere Richtung der Tourismuspolitik ein, in der der Staat versucht, das Recht auf Erbringung einer Dienstleistung stärker mit der ordnungsgemäßen Erfüllung finanzieller Verpflichtungen zu verknüpfen. Im Plan der gesetzgeberischen Aktivitäten des Ministeriums für Tourismus und Sport für 2026 wurde bereits darauf hingewiesen, dass Probleme mit der Wirksamkeit der zwangsweisen Einziehung der Tourismusabgabe bestehen, sodass das neue Gastgewerbegesetz offensichtlich Teil eines breiteren Pakets sein soll, mit dem die fiskalische Disziplin im Sektor geregelt wird.
Nachhaltiger Tourismus, bezahlbares Wohnen und der politische Hintergrund der Gesetzesänderungen
Glavina ordnete den Vorschlag in den Rahmen der Politik des nachhaltigen Tourismus und des bezahlbaren Wohnens ein. Diese Formulierung zeigt, dass die Frage der Kurzzeitvermietung nicht mehr nur durch die Anzahl der Übernachtungen und die Tourismuseinnahmen betrachtet wird, sondern auch durch die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Wohnungspreise und die Verfügbarkeit des Wohnungsbestands. In europäischen Städten und Tourismusregionen ist gerade das Verhältnis zwischen dem Wachstum plattformbasierter Unterkünfte und dem Druck auf das Wohnen zu einer der zentralen politischen Fragen geworden, und Kroatien versucht nun, mit seiner eigenen Gesetzgebung auf ähnliche Herausforderungen in seinen Destinationen zu reagieren.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die europäische Verordnung an sich keine nationalen Wohnungspolitiken oder Mietquoten vorschreibt. Sie standardisiert in erster Linie die Transparenz der Daten und die Verpflichtungen der Plattformen und Mitgliedstaaten. Doch gerade bessere Erfassung und Datenaustausch schaffen die Voraussetzung dafür, dass nationale Behörden und Einheiten der lokalen Selbstverwaltung überhaupt informierte Entscheidungen über den Markt treffen können. Mit anderen Worten: Ohne verlässliche Daten ist es schwer, ernsthaft darüber zu diskutieren, wie hoch der tatsächliche Anteil der Kurzzeitvermietung ist, wo sie am stärksten konzentriert ist und welche Auswirkungen sie auf die lokale Bevölkerung, die kommunale Infrastruktur und die Verfügbarkeit von Wohnungen hat.
Was nach der Vorstellung des Entwurfs folgt
Der Entwurfsvorschlag des Gastgewerbegesetzes wurde für eine Dauer von 30 Tagen, vom 17. April 2026 bis zum 18. Mai 2026, zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Dieser Zeitraum wird der erste ernsthafte Test für die vorgeschlagenen Lösungen sein. Dabei ist mit einer Reihe von Kommentaren privater Vermieter, Gastwirte, lokaler Einheiten, Berufsverbände und Rechtsexperten zu rechnen, insbesondere zu Fragen der Registrierungsnummer, des Umfangs der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, der Rekategorisierung und des Status bestimmter Unterkunftsformen.
Das Ergebnis der Konsultation wird auch deshalb wichtig sein, weil das Gesetz nicht im luftleeren Raum verabschiedet wird, sondern zu einem Zeitpunkt, an dem die europäischen Regeln für die Kurzzeitvermietung in die Anwendungsphase eintreten und der kroatische Tourismus gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Wachstum, Nachhaltigkeit und Qualität sucht. Wenn die vorgeschlagenen Mechanismen tatsächlich zum Leben erweckt werden, könnte Kroatien ein geordneteres und datenmäßig transparenteres System touristischer Unterkünfte erhalten als heute. Wenn jedoch die digitalen und aufsichtsrechtlichen Lösungen unzureichend ausgearbeitet bleiben oder ordnungsgemäße Dienstleister zu stark belasten, könnte sich die Debatte über das Gesetz in einen Streit zwischen den regulatorischen Ambitionen des Staates und dem Alltag eines Sektors verwandeln, der weiterhin einen großen Teil des touristischen Verkehrs des Landes trägt. Genau deshalb wird die bevorstehende Konsultation nicht nur ein formales Verfahren sein, sondern ein Raum, in dem sich zeigen wird, ob das neue Gesetz gleichzeitig die Ordnung auf dem Markt stärken, legale Vermieter schützen und die Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Tourismusangebots bewahren kann.
Quellen:- - Ministerium für Tourismus und Sport der Republik Kroatien – offizielle Bekanntmachung über die Vorstellung des Entwurfsvorschlags des Gastgewerbegesetzes vom 17. April 2026 (Link)
- - e-Savjetovanja – Verweis auf die öffentliche Konsultation zum Entwurfsvorschlag des Gastgewerbegesetzes, geöffnet vom 17. April 2026 bis 18. Mai 2026 (Link)
- - EUR-Lex – Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen der Kurzzeitvermietung von Unterkünften, einschließlich der Verpflichtung zu einer Registrierungsnummer und des Rahmens für den Datenaustausch (Link)
- - EU Tourism Platform / Europäische Kommission – Zusammenfassung der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1028 und Information, dass die Regeln ab dem 20. Mai 2026 gelten (Link)
- - Staatliches Inspektorat der Republik Kroatien – Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs der Tourismusinspektion im Bereich Gastgewerbe, nicht registrierte Dienstleistungen und Tourismusabgabe (Link)
- - e-Savjetovanja – Formular der gesetzgeberischen Aktivitäten des Ministeriums für Tourismus und Sport für 2026 mit Begründung des Bedarfs an einem neuen Gastgewerbegesetz sowie gesonderten Änderungen des Gesetzes über die Tourismusabgabe (Link)
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Erstellungszeitpunkt: 21 April, 2026